DVD-Industrie macht Rückzieher im DeCSS-Rechtsstreit

Im Rechtsstreit um die Frage, ob Software zum Aushebeln des DVD-Verschlüsselungsmechanismus CSS veröffentlicht werden darf, hat die Unterhaltungsindustrie einen überraschenden Rückzieher gemacht.

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Im jahrelangen Rechtsstreit um die Frage, ob Software zum Aushebeln des im DVD-Video-Standard enthaltenen Verschlüsselungsmechanismus Content Scrambling System (CSS) veröffentlicht werden darf, hat die Unterhaltungsindustrie einen überraschenden Rückzieher gemacht. Nach Angaben der Online-Aktivisten der Electronic Frontier Foundation EFF hat die DVD Copy Control Association (DVD CCA) ihre Klage gegen Andrew Bunner wegen dessen Veröffentlichung der Software DeCSS fallen gelassen.
Nach US-Medienberichten erklärte die DVD CCA zu dem überraschenden Schritt lediglich, man werde die eigene juristische Strategie "weiterentwickeln". In diesem Zusammenhang sei es nicht mehr nötig, dieses Verfahren weiterzuführen. Die juristische Auseinandersetzung habe allen Beteiligten klar aufgezeigt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht dazu benutzt werden könne, geistiges Eigentum zu missachten.
Das Verfahren hatte sich bislang über rund vier Jahre hingezogen. Zuletzt hatte der oberste kalifornische Gerichtshof im vergangenen August entschieden, dass die Veröffentlichung des DeCSS-Codes nicht automatisch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Das Gericht kassierte damit die Entscheidung einer untergeordneten Instanz und erklärte eine von der DVD CCA beantragte einstweilige Verfügung für rechtmäßig. Die DVD CCA hatte diese einstweilige Verfügung mit der Begründung beantragt, die DeCSS-Veröffentlichung verletze Geschäftsgeheimnisse.
Zur Entscheidungsfindung auf Seiten des DVD CAA dürfte aber auch der vergebliche juristische Feldzug gegen den als "DVD-Hacker" bekannt gewordenen norwegischen Programmierer Jon Lech Johansen beigetragen haben. Der Norweger war als 15-Jähriger an der Entwicklung von DeCSS beteiligt. Die US-amerikanische Filmindustrie hatte Johansen beschuldigt, sie mit seiner Beteiligung an der Entwicklung der Software zu schädigen. Anfang Januar wurde das Verfahren von der zuständigen Staatsanwaltschaft endgültig zu den Akten gelegt. Johansen war zuvor in zwei Instanzen freigesprochen worden, weil die Gerichte das Kopieren und Lagern von DVD-Filmen auf einem privaten Computer als legal beurteilt hatten.