Datenautomatik in Mobiltarifen: TelefĂłnica will Berufung gegen Gerichtsurteil einlegen

Nachdem das Landgericht München entschieden hat, dass O2-Tarife mit automatischer Buchung kostenpflichtiger Zusatztarife nicht zulässig sind, will der O2-Mutterkonzern gegen das Urteil Berufung einlegen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 105 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Dorothee Wiegand

Der Mobilfunkanbieter O2 möchte an seiner bisherigen Praxis festhalten, Kunden mit Flatrate-Tarifen, die eine sogenannte Datenautomatik enthalten, bei Erreichen ihres Volumenlimits kostenpflichtiges Zusatzvolumen zu verkaufen. Am 11. Februar hatte das Landgericht München nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen den O2-Mutterkonzern Telefónica entschieden, dass solche Zusatztarife nicht automatisch, also ohne explizite Zustimmung des Kunden hinzugebucht werden dürften. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil will Telefónica Berufung einlegen. Das Verfahren würde dann am Oberlandesgericht München in die nächste Instanz gehen.

Als Datenautomatik bezeichnen Mobilfunkanbieter eine kostenpflichtige Aufstockung des Datenvolumens für Flatrate-Kunden, die das vertraglich vereinbarte Volumen bereits vor Ablauf des Berechnungszeitraums vollständig genutzt ("aufgebraucht") haben. Normalerweise surft ein Kunde dann nicht mehr mit voller Geschwindigkeit, sondern deutlich langsamer. Enthält der Vertrag jedoch eine Datenautomatik, so bucht der Anbieter kostenpflichtiges Volumen hinzu. Der Kunde hat keine Möglichkeit, dies zu verhindern, sondern wird darüber lediglich per SMS informiert. Um die Datenautomatik deaktivieren zu lassen, müssen sich Kunden telefonisch, schriftlich oder per Live-Chat an den Anbieter wenden.

Einige andere Mobilfunkanbieter stocken das Datenvolumen ihrer Kunden ebenfalls in dieser Weise ungefragt auf. Auch in der Vergangenheit gab es dagegen bereits Gerichtsurteile. So änderte E-Plus 2014 seine Datenautomatik bei Base-Tarifen, nachdem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Abmahnung dagegen erwirkt hatte. Aktuell läuft eine weitere Klage der VZBV gegen Vodafone wegen Mobilverträgen mit einer Datenautomatik. (dwi)