Datenleck in JVA Straubing: Ministerium mahnt Beschäftigte zur Vorsicht

Die JVA Straubing hat Daten von zahlreichen Häftlingen und Angestellten an einen Gefangen und seinen Anwalt geschickt. Angestellte sollten aufmerksam bleiben.

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Vergitterter Gang in einem Gefängnis, rechts Zellentüren

(Bild: gemeinfrei)

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Das bayerische Justizministerium warnt Angestellte der JVA Straubing, wachsam zu bleiben. Grund dafür ist ein Datenleck: Die JVA hat deren Adressdaten und insgesamt mehr als tausend Datensätze mit persönlichen Informationen an einen Gefangenen und dessen Anwalt weitergeleitet.

Persönliche Daten wie die Anschrift und Covid-19-Testergebnisse von rund 1.200 Menschen hat die Verwaltung der JVA Straubing an einen Inhaftierten und seinen Anwalt gesendet. Darunter finden sich auch die von 700 Insassen und 90 JVA-Angestellten. Zu dem Datenleck kam es, als der Corona-Test des Gefangenen Teil eines Verfahrens wurde. Das Gesundheitsamt Straubing-Bogen hat das Testergebnis in einer Datei mit den weiteren Datensätzen gespeichert.

Die JVA-Verwaltung hat diese Datei schließlich Ende Oktober dieses Jahres unverändert an den Häftling weitergeleitet. Das Justizministerium erörtert der dpa zufolge, dass durch einen "unbewussten Bearbeitungsfehler" nicht nur die Daten des Häftlings dabei waren, sondern auch jene von hunderten weiteren Menschen.

Die JVA-Leitung habe die Polizei hinzugezogen und stehe mit ihr in einem engen Austausch, erklärt das Ministerium. Die vom Datenleck Betroffenen könnten sich von den Fachdiensten der JVA beraten lassen. Der Leiter des anstaltseigenen Kriseninterventionsteams sei ein erfahrener Psychologe und stehe ebenfalls zur Verfügung.

Die JVA-Angestellten sollen erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen. Sofern ihnen etwas Verdächtiges auffalle, sollten sie Kontakt zur Polizei aufnehmen, hat eine Ministeriumssprecherin in München mitgeteilt.

Laut dem Ministerium dauere die Aufarbeitung des Vorfalls noch an. Es werden dienstrechtliche Maßnahmen geprüft. Um künftig derartige Fehler zu verhindern, seien Abläufe in der JVA angepasst worden. Die Daten dieses Vorfalls seien aus der Verfahrensakte gelöscht worden; in der JVA solle dies in Kürze ebenfalls geschehen.

(dmk)