Datenschützer: Nutzung privater Inhalte für Metas KI-Training widersprechen

Meta will für das Training seiner KI auch die von Nutzern bei Instagram und Facebook geteilten Daten nutzen. Hamburgs Datenschutzbeauftragten besorgt dies.

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Meta-Logo und -Schriftzug auf Smartphone, das auf Tastatur liegt.

(Bild: JarTee/Shutterstock.com)

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  • dpa

Angesichts der geplanten Nutzung geteilter Daten von Instagram- und Facebook-Nutzern zu KI-Trainingszwecken im Meta-Konzern hat Hamburgs Datenschutzbeauftragter auf Möglichkeiten zum Widerspruch hingewiesen. Er könne die Sorge von Nutzerinnen und Nutzern verstehen, "wenn alle ihre in sozialen Netzwerken geteilten Bilder und Texte nun in KI-Modelle fließen", sagte Thomas Fuchs. "Hier schützt nur ein rechtzeitiger Widerspruch. Wenn, dann jetzt."

Ab Ende Mai 2025 will Meta den Angaben zufolge die Daten aller volljährigen europäischen Facebook- und Instagram-Nutzer für das Training der eigenen KI-Anwendungen einsetzen. Nutzerinnen und Nutzer würden von Meta entsprechend informiert – auch über Möglichkeiten, dem zu widersprechen.

"Wer keine Bedenken hat, dass seine öffentlich zugänglichen Beiträge, Kommentare und Fotos im eigenen Account zum KI-Training genutzt werden, muss nichts tun", heißt es in der Mitteilung des Datenschutzbeauftragten. Wer das nicht wolle, müsse jetzt aktiv werden. "Soll der Widerspruch seine volle Wirkung entfalten, muss er vor Ende Mai 2025 eingelegt werden."

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Widerspruch sei zwar auch danach noch möglich. Jedoch lasse sich die dann gegebenenfalls bereits erfolge Datennutzung nicht mehr rückgängig machen.

(acha)