Datenschützer kritisiert Politikerträgheit

Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein kritisiert "mit heißer Nadel" gestrickte Gesetze und die "Lustlosigkeit und Trägheit" der Politiker.

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Von
  • Arne Mertins

Der schleswig-hosteinische Landesdatenschutzbeauftragte Helmut Bäumler kritisiert in seinem gestern vorgestelltem Datenschutzbericht für das Jahr 1998 die "mit heißer Nadel" gestrickte Gesetzgebung und beklagt "Lustlosigkeit und Trägheit" der Politiker bei der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie.

Ein "trauriger Höhepunkt" sei die Gesetzgebung zur Einführung des "Großen Lauschangriffs" gewesen. Als problematisch bezeichnet Bäumler auch die Änderung des Sozialgesetzbuches X betreffend den Status von Sozialleistungsträgern. Im Gegensatz zu dem hier vorgelegten Arbeitstempo kritisiert Bäumler "die Trägheit und Lustlosigkeit, mit der an die Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie herangegangen wurde". Obwohl der Gesetzgeber drei Jahre Zeit hatte und seit dem Oktober 1998 sogar Bußgelder der EU-Kommission drohen, wurden das Bundes- und die meisten Länderdatenschutzgesetze bis heute nicht an die EU-Richtlinie angepaßt.

Wesentliche Neuerungen wird es im neuen Bundesdatenschutzgesetz in vier Punkten geben: Geregelt wird die Videoüberwachung im nicht-öffentlichen Bereich, aber auch die Nutzung von Chipkarten. Wie schon im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) soll die Datensparsamkeit als Grundprinzip im Umgang mit Daten verankert werden. Zudem soll die anonyme, beziehungsweise pseudonyme Nutzung von Diensten und Techniken jedem Bürger möglich sein.

Einen Schwerpunkt legt Bäumler in seinem Bericht jedoch nicht nur auf die Kritik an Mißständen, sondern auch auf ein Konzept von "präventivem Datenschutz". In Schleswig-Holstein wird jetzt bereits gemeinsam mit Herstellern und Entwicklern in Modellprojekten wie "Anonymer Netzzugang" oder "Datenschutzgerechte Biometrie" an einer "grundrechtsfreundlichen Technikgestaltung" gearbeitet.

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