Datenschützer warnt vor überhasteten Konsequenzen nach Winnenden

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, warnte vor übereilten Reaktionen auf den Amoklauf eines Jugendlichen in Winnenden.

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  • dpa

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat nach dem Amoklauf von Winnenden vor überhasteten Konsequenzen gewarnt. "Da wird nun gesagt, wer Waffen besitzt, müsste in eine zentrale Datei kommen", sagte Schaar am Dienstag bei einem Vortrag beim Hamburger Wirtschaftsrat der CDU. Dabei stelle sich doch die Frage, ob dies irgendetwas an dem Amoklauf des 17-Jährigen geändert hätte. "Ich kann nicht verstehen, wie eine solche Forderung dazu beitragen könnte, das Problem zu lösen", betonte Schaar. Ähnliches gelte für unangemeldete Kontrollen in Privathäusern von Waffenbesitzern, wie es Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vorgeschlagen hatte. "Ich kann mir sehr schwer vorstellen, wie das funktionieren soll."

Gerade nach solchen Ereignissen häuften sich derartige Vorschläge, die es bisweilen sogar den Weg bis ins Bundesgesetzblatt fänden. Das sei auch nach den Anschlägen vom 11. September 2001 so gewesen. "Deshalb fordere ich ganz nachdrücklich, dass man genau diese Maßnahmen, die man damals eingeführt worden sind zur Terrorismusbekämpfung, einer sehr kritischen Überprüfung unterzieht." Es könne ja nicht sein, dass jedes Mal neue Maßnahmen durchgesetzt, die alten aber nicht zumindest hinterfragt würden. "Das ist ein Weg, den wir nicht weitergehen sollten, sondern das muss auch mal der Rückwärtsgang eingelegt werden."

Mit Blick auf die Weitergabe von Daten an Dritte zu Werbezwecken redete Schaar den Wirtschaftsvertretern ins Gewissen. Persönliche Daten seien kein Rohstoff, der frei verfügbar sei. "Der Betroffene muss selbst entscheiden können." Argumente, dass die Wirtschaft ohne diese Daten nicht arbeiten könne, wies er zurück. Früher hätten die Firmen schließlich auch ihre Kunden gefunden.

Mehr Toleranz könne er sich zudem bei den Personalchefs der Unternehmen vorstellen, wenn sie etwa gezielt im Internet etwa bei Facebook oder ähnlichen Netzwerken Informationen über einen Bewerber suchten. Schaar fragte: "Ist denn der Personalberater wirklich gut beraten, wenn er aus der Tatsache, dass sich jemand auf einer Party angetrunken dort darstellt, die Konsequenz zu ziehen, diese Person nicht mehr zum Einstellungsgespräch einzuladen?" Könne er nicht einfach sagen, "ich verwende diese Informationen einfach nicht". (dpa) / (vbr)