Datenschutz: Keine Duldung fĂĽr E-Rezept auf Gesundheitskarte ohne PIN

Das E-Rezept mit Gesundheitskarte und ohne PIN einzulösen, wird vorerst nicht möglich sein, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte nochmals in einem Interview

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 62 Kommentare lesen
Rezept-Werbung bei Apotheke

Vorerst wird es ĂĽberwiegend bei ausgedruckten E-Rezepten bleiben

(Bild: Marie-Claire Koch)

Update
Lesezeit: 2 Min.

Für einen einfacheren Weg, das E-Rezept einzulösen, wird es keine Duldung geben. Das betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber nochmals in einem Interview mit dem Tagesspiegel. Der Chef der für die Digitalisierung zuständigen Gematik GmbH, Leyck Dieken, hatte zunächst darauf gehofft, dass das E-Rezept mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) möglichst bald ohne PIN-Eingabe eingelöst werden kann. Dieser Hoffnung erteilte Kelber kürzlich eine endgültige Absage. Eine Möglichkeit, das E-Rezept mit der eGK ohne PIN einlösen zu können, wird es nach Angaben der Gematik unter anderem aufgrund technisch notwendiger Anpassungen allerdings erst Mitte 2023 geben können und nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

Zuletzt hatte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe mit einer Frist von drei Monaten bis Anfang November einen niedrigschwelligen Einlöseweg für das E-Rezept gefordert. Die KVWL würde sich weiter an der Testphase des E-Rezepts beteiligen, wenn es eine Möglichkeit gebe, das E-Rezept mit eGK in der Apotheke ohne PIN-Eingabe einzulösen. Nachdem der BfDI dem spezifizierten Weg im September eine Absage erteilt hatte, hoffte Leyck Diecken zunächst auf eine Duldung dieses Einlösewegs.

Laut Kelber komme diese allerdings nicht infrage. Damit würde gefordert, dass Datenschützer ihrer "Aufsichtstätigkeit nicht nachkommen". Da der Nutzerkreis auch in dieser frühen Phase des E-Rezepts nicht klein sei, gebe es "einige hundert Zugangspunkte, von denen aus Dritte in Systeme eindringen und dort dann tätig werden können." Schutzmaßnahmen für derartige Szenarien müssten vorher eingeplant werden. Es sei kein Argument, dass bei einem Datenschutzvorfall lediglich "vier oder fünf Leute zu Schaden kommen, weil ihre Gesundheitsdaten veröffentlicht werden".

Kelber wünscht sich, dass der Datenschutz von Anfang an mitgedacht wird. Dann wäre es Datenschützern auch möglich, von Anfang an zu beraten. Es sei besser, im Vorfeld zu wissen, dass eine Lösung nicht datenschutzkonform sei. So würde nicht unnötigerweise in eine Lösung investiert werden, die es anschließend nicht geben kann. Möglicherweise könnten Gerichte sonst anders entscheiden, wenn er wider besseren Wissens einer Duldung zugestimmt hätte.

Update

Ergänzt, dass die Lösung für das E-Rezept auf der elektronischen Gesundheitskarte Mitte 2023 kommen soll.

(mack)