Datenschutz gegen Wettbewerb: Polnische Regulierer prüfen Apple

Die polnische Wettbewerbsbehörde will klären, ob Apples in iOS integrierte App-Datenschutzfunktionen Konkurrenten im Werbegeschäft "eliminieren" sollen.

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(Bild: BongkarnGraphic/Shutterstock.com)

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Eine weitere Regulierungsbehörde nimmt Apples Vorgaben zu Werbe-Tracking in Apps unter die Lupe: Die polnische Wettbewerbsbehörde Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK) will prüfen, ob die in iOS integrierte Funktion auf ein "Eliminieren von Konkurrenten im Markt für personalisierte Werbung" ausgelegt ist, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Die Untersuchung solle klären, ob ein Missbrauch von Marktmacht zum Ausschluss von Wettbewerb vorliegt.

iPhone-Apps müssen seit iOS 14.5 für ein Anbieter-übergreifendes Werbe-Tracking beim Nutzer erst um Erlaubnis fragen. Nur dann gibt das Betriebssystem den Zugriff auf die integrierte Werbe-ID frei, die so auch das Anlegen von Profilen und das Beobachten von Aktivitäten über Apps hinweg ermöglicht.

Apples Regeln für App-Anbieter haben deren Möglichkeiten zum Sammeln von Daten für personalisierte Werbung erheblich reduziert, so die Regulierungsbehörde. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob Apple dadurch zugleich das eigene Werbegeschäft gestärkt hat, erläutert Reuters unter Verweis auf eine Mitteilung des Behördenchefs.

Apples Tracking-Transparenz-Initiative ist in der Werbebranche auf erheblichen Widerstand gestoßen. Besonders Werberiesen wie Facebook, deren Tracking-Technik auf der Werbe-ID aufbaute, sahen eine Beeinträchtigung ihres Geschäftes. Schätzungen zufolge haben Social-Media-Plattformen Werbeumsätze in Milliardenhöhe durch die Tracking-Nachfrage in iOS verloren. Auch erste werbende Unternehmen haben in den letzten Wochen beklagt, die Neukundengewinnung auf iPhones sei schwieriger und kostspieliger geworden.

In Frankreich hatten Werbeverbände eine Kartellbeschwerde gegen die Apple-Initiative eingereicht. Es handele sich dabei aber um "keine missbräuchliche Handelspraktik", entschied die Autorité de la Concurrence im Frühjahr. Man wolle dies aber weiter untersuchen, um sicherzustellen, dass es zu keiner Selbstbevorzugung kommt. Bemängelt wurde unter anderem, dass Apple bei seinem eigenen Werbedienst auf ein Opt-in verzichtet – inzwischen wird dafür aber um Erlaubnis gebeten.

(lbe)