Streit über Werbe-Tracking ohne Einwilligung: Apple bittet künftig um Erlaubnis

Statt personalisierte Werbung weiter still zu aktivieren, will Apple mit iOS 15 offenbar erst nachfragen. Grund könnten auch DSGVO-Beschwerden sein.

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(Bild: Sukrita Rungroj/Shutterstock.com)

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Apple testet einen Opt-In-Dialog für personalisierte Werbung in iOS 15. Statt Aktivitäten der Kunden in vorinstallierten iOS-Apps wie dem App Store standardmäßig zu Werbezwecken zu erfassen, wird künftig ein Hinweis eingeblendet, wie Entwickler mit Zugriff auf die Beta der nächsten großen Betriebssystemversion berichten. Beim ersten Öffnen des App Stores erscheint seit Kurzem eine Nachfrage, ob der Nutzer personalisierte Werbung in Apple-Apps aktivieren oder deaktivieren möchte.

Personalisierte Werbung ermögliche "relevantere" Werbeanzeigen, erläuterte der Konzern. Die dafür verwendeten IDs sollen lokal auf dem Gerät erstellt und nicht mit der Apple-ID verknüpft werden – das diene dem Datenschutz. Apple tracke seine Nutzer dafür nicht und gebe auch keine persönlichen Daten an Dritte weiter.

Das Unternehmen setzt nach eigener Angabe bei seiner Werbeplattform auf Segmente aus jeweils mindestens 5000 Personen. Dafür werden unter anderem Name, Alter und Adresse des Nutzers sowie dessen Download-Aktivitäten in App Store und iTunes Store sowie Leseaktivitäten in Apple News herangezogen. Es nutze zudem "Kontextinformationen" wie das verwendete Gerät, den Mobilfunkanbieter sowie den groben Gerätestandort. Apples Werbeplattform umfasst derzeit App Store, Apple News und Apple Aktien.

Diese Bevorzugung der eigenen hauseigenen Werbeplattform wurde von anderen Werbekonzernen im Frühjahr moniert, als Apple seine Tracking-Transparenz-Initiative eingeführt hat. Dritt-Apps müssen seitdem für Werbe-Tracking erst um Erlaubnis bitten. Apple definiert Werbe-Tracking als App- respektive Anbieter-übergreifendes Tracking.

Auf besonderen Gegenwind stieß Apple bei der Einführung in Frankreich. Neben einer Kartellbeschwerde führte ein großer Startup-Verband dabei auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen Apple ins Feld und beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL). Diese leitete die Beschwerde inzwischen offenbar auch an die irischen Kollegen weiter.

Apples Nachfrage-Dialog sei wohl die Reaktion auf die Beschwerde, erläuterte ein Sprecher von France Digitale gegenüber iGeneration. Die Verletzung der DSGVO sei "so offensichtlich gewesen", dass Apple das Spiel von Anfang an verloren habe. Apple wies die Vorwürfe ursprünglich als "offensichtlich falsch" zurück: Sie seien ein "kläglicher Ablenkungsversuch" von "denen, die Nutzer tracken".

(lbe)