Datenschutzbedenken gegen Gesundheitsreform

Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte fordert Nachbesserungen an der Gesundheitsreform 2000.

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Von
  • Norbert Luckhardt

Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Dr. Helmut Bäumler fordert Nachbesserungen an der Gesundheitsreform 2000. Auch wenn für Horrorszenarien kein Anlaß bestehe, so enthalte der Gesetzentwurf doch "eine Reihe gravierender datenschutzrechtlicher Mängel". Insbesondere die vorgesehenen Prüfmöglichkeiten bringen nach Auffasung Bäumlers Probleme mit sich. Obwohl beispielsweise "durch die vorgesehenen Kostenkontrollmaßnahmen Patientenunterlagen verstärkt außerhalb des ärztlichen Gewahrsams gelangen, wird der Schutz dieser Unterlagen, z. B. vor Beschlagnahmung, nicht entsprechend erweitert." Zudem lasse der Gesetzentwurf noch nicht erkennen, mit welchem Maß an Datenverarbeitung die Patienten wirklich rechnen müssen, weil "die Klärung wichtiger Einzelheiten auf noch zu schließende Verträge und Vereinbarungen" verschoben werde.

Die Mängelliste der Datenschützer solle aber nicht als Bremsklotz für sinnvolle Reformen mißverstanden werden: "Wir haben deshalb unsere Kritik mit Vorschlägen verbunden, mit denen die Datenschutzrechte der Patienten trotz verstärkter Abrechnungskontrolle gewahrt werden." Hierbei könnten vor allem Verfahren der Anonymisierung und Pseudonymisierung helfen, deren Möglichkeiten bislang noch nicht hinreichend berücksichtigt wurden. (nl)