De Maizière will Scoring mit Big Data zulassen und die Zweckbindung lockern

Das Bundesinnenministerium hat in einem Referentenentwurf seinen Plan ausgearbeitet, mit dem es die EU-Datenschutzreform umsetzen will. Das Justizressort und Datenschützer beklagen gravierende Mängel in dem Papier.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 76 Kommentare lesen
Bundestag

(Bild: dpa, Bernd von Jutrczenka)

Lesezeit: 2 Min.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will die komplexe neue EU-Datenschutzverordnung für die Wirtschaft und Teile des öffentlichen Sektors sowie die zugehörige Richtlinie für Justiz- und Sicherheitsbehörden in einem Kraftakt mit einem einzigen Gesetz ins nationale Recht implementieren. Mit Begründung kommt der entsprechende Referentenentwurf, den Netzpolitik.org am Mittwoch ins Netz gestellt hat, auf 78 Seiten mit zahlreichen Verweisungen auf andere Gesetzestexte.

Leichte Kost hat der CDU-Politiker damit nicht serviert und sich schon in der noch laufenden Abstimmung mit den anderen Ressorts scharfe Kritik eingehandelt. Das Bundesjustizministerium hält den Aufschlag für "strukturell schwierig und in der vorliegenden Fassung auch inhaltlich problematisch". Als "unübersichtlich und kaum handhabbar" schätzt die Behörde der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff die Initiative ein. Die Stellungnahmen der CDU-Rechtsexpertin und des Justizressorts hat Netzpolitik gleich mit veröffentlicht.

Auch im Detail lassen die beiden Stellen kaum ein gutes Haar an dem Vorhaben. Der schon im Vorfeld auf EU-Ebene von den Regierungsvertretern angeschossene Zweckbindungsgrundsatz im Datenschutzrecht werde mit dem Entwurf, der noch durchs Bundeskabinett und durch den Bundestag muss, "ausgehöhlt", beklagt das Justizministerium. Die dortigen Experten lesen aus dem Papier zudem heraus, dass de Maizière Scoring zur Bonitätsprüfung für "Big-Data-Zwecke" und zum Überwachen der Regeltreue in Firmen zulassen will. Im Text selbst ist davon die Rede, dass Scoring nicht nur durch Auskunfteien in weiten Bereichen "als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke" statthaft werden soll.

Generell dürften sämtliche Behörden laut Innenressort personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, solange dies "für die Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe" nötig scheint. Voßhoff findet diese Vorschrift "zu undifferenziert", da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt werde. Die Datenschützerin moniert, dass gerade Geheimdienste künftig "über mehrere Jahrzehnte Daten zu einer Person zusammentragen" und dadurch ein umfassendes Dossier erstellen dürften. Zugleich würden ihre eh nicht weitreichenden Kontrollbefugnisse und Sanktionsmöglichkeiten auf diesem Feld "erdrutschartig" eingeschränkt, was "nicht hinnehmbar und verfassungswidrig" sei. Gerade im Zusammenspiel mit dem Parlament fürchtet Voßhoff, dass ihr künftig eine Art Maulkorb umgelegt werden soll. (axk)