Demonstration gegen "gefiltertes Internet"

Die Initiatoren fordern wegen der Verfügung zur Sperrung von Internetseiten den Rücktritt des Düsseldorfer Regierungspräsidenten.

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Wenn es um die Freiheit im Internet geht, ist der Chaos Computer Club (CCC) sogar bereit, das Land Nordrhein-Westfalen mit Iran, Irak und China in eine Schublade zu stecken: Durch die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf sei ein gefiltertes Internet entstanden, wie es sonst nur aus solchen Staaten bekannt sei, heißt es in einer aktuellen Erklärung. Der CCC und weitere Unterzeichner, darunter der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV), die Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss (SPD) und Angela Marquardt (PDS) sowie der Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, rufen in der Erklärung zu einer Demonstration gegen "Netz-Zensur in NRW" auf.

Unter dem Motto "Wegfiltern ist Wegschauen" treffen sich die Teilnehmenden am 6. April 2002 um 14.00 Uhr am Düsseldorfer Schauspielhaus. Ziel der Demonstration ist die in Düsseldorf ansässige Bezirksregierung. Diese hatte am 8. Februar rund 80 Providern in Nordrhein-Westfalen Sperrungsverfügungen geschickt, nach denen zwei rechtsextremistische Internet-Angebote nicht mehr zugänglich sein dürfen. Die Initiatoren der Demonstration sehen darin eine "Verletzung der demokratischen Grundsätze". Wegfiltern verhindere, dass sich jeder Netznutzer ein eigenes Bild der gesellschaftlichen Probleme machen kann, "um sie so besser verstehen und bekämpfen zu können". Das Internet werde durch staatliche Stellen zerstört, "wenn angeblich Rechtsextremisten getroffen werden sollen".

Neben der Rücknahme der Sperrungsverfügung und der Überlassung der Netze "denen, die drin wohnen", fordern die Aufrufenden den Düsseldorfer Bezirkspräsidenten Jürgen Büssow zum Rücktritt auf. Zudem solle er wegen des "Angriffs auf die Telekommunikationsinfrastruktur nach einem rechtsstaatlichen Verfahren" verurteilt werden.

Laut dem CCC zeigte sich Büssow in einem Gespräch mit den CCC-Sprechern Jens Ohlig und Andy Müller-Maguhn am vergangenen Mittwoch "erstaunlich einsichtig gegenüber öffentlicher Kritik". Büssow habe anerkannt, dass die Bürger auch bei einem Schutz vor entsprechenden Internetseiten nicht vor politischen Strömungen beschützt werden könnten. Angesichts verschiedener Widersprüche zur derzeitigen Sperrverfügung sei auch die Rechtsgültigkeit der laufenden Maßnahmen umstritten. Ob sich die Düsseldorfer Bezirksregierung mit ihrer Verfügung im gesetzlichem Rahmen bewege, könne laut Büssow letztlich nur ein Gericht entscheiden. (anw)