Deutsche Vergabepraxis: Untersuchung über Bevorzugung von Intel

Die EU-Kommission prüft den Verdacht auf mögliche Benachteiligung von AMD.

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Von
  • Torge Löding

Beim Richtfest der AMD-Fabrik in Dresden spielte selbst Bundeskanzler Schröder darauf an: Bei deutschen Behörden wurden anscheinend Intel-Chips denen des Konkurrenten AMD gegenüber bevorzugt. Diesem Vorwurf haben sich auch die Wettbewerbshüter der Europäischen Kommission angenommen. Laut FAZ hat die Bundesregierung in der laufenden EU-Untersuchung nun eine weitere Frist von vier Wochen beantragt, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Die Kommission hegt den Verdacht, daß die in öffentlichen Ausschreibungen festgelegten technischen Anforderungen AMD systematisch benachteiligen. In zahlreichen Fällen hätten öffentliche Auftraggeber die Ausstattung von neuen Rechnern und anderem EDV-Gerät mit Intel-Komponenten verlangt. Sogar der Deutsche Bundestag werde auf der Brüsseler Sünderliste aufgeführt. Nach den EU-Ausschreibungsregeln ist es verboten, Komponenten eines bestimmten Anbieters verbindlich vorzuschreiben.

AMD äußerte sich gegenüber der Zeitung zuversichtlich, dass trotz der Verzögerung bald mehr Wettbewerb einkehre. Schweden und Frankreich hätten ihre Vergaberegeln bereits angepasst, um eine Diskriminierung von AMD zu verhindern, hieß es in Brüssel. Auch Italien, gegen das wie auch gegen Österreich, Finnland, die Niederlande und Belgien ebenfalls eine Untersuchung läuft, zeige sich kooperativ. (tol)