Deutsche Behörden sollen Intel bevorzugt haben

Deutsche Behörden haben womöglich entgegen EU-Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe gehandelt, meint die EU-Kommission.

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Die EU-Kommission untersucht Beschaffungspraktiken von Behörden in Deutschland, Frankreich und Italien. Sie sollen Intel-Produkte bevorzugt haben. Es werde auch Vorermittlungen gegen Österreich, Finnland, Belgien, Frankreich, die Niederlande und Schweden geben. In vielen Ausschreibungen würden Intels Produkte direkt genannt oder indirekt durch Spezifikationen gefordert, die nur Intel einhalten könne.

Der mutmaßliche Verstoß gegen EU-Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe könnte das Recht auf freien Warenverkehr in der EU verletzen, erklärte ein Sprecher. Außerdem würden die Steuerzahler durch überhöhte Preise stärker belastet als bei offenen Ausschreibungen. Deutschland hat bis Ende Mai Zeit, zu den Vorwürfen der EU Stellung zu nehmen.

Derweil entscheidet der Supreme Court der USA, ob Unterlagen aus einem älteren US-Prozess zwischen Intel und AMD an landesfremde Institutionen wie die EU weitergegeben werden dürfen. Der Anwalt der Europäischen Wettbewerbsbehörde Carter Philips sprach sich gegen eine Bestätigung des Entscheids aus. Philips befürchtet, andere Firmen könnten eine Entscheidung für AMD dafür benutzen, bei der Kommission entsprechende Klagen einzubringen, um Dokumente der Konkurrenten einzusehen. Damit würde die Autorität der Kommission untergraben. (anw)