Deutschlandradio stellt gelöschten Kommentar wieder online
Das Deutschlandradio hat einen zunächst gelöschten Kommentar über den Wehrbauftragten des Deutschen Bundestags wieder online gestellt und erklärt die Löschung mit einer "Kommunikationspanne"
Das Deutschlandradio hat einen zunächst gelöschten Kommentar über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags, Hellmut Königshaus (FDP), wieder in sein Online-Angebot aufgenommen. Das teilte der Chefredakteur von Deutschlandradio Kultur, Peter Lange, am Montag in eigener Sache mit. Zugleich wies Lange Berichte zurück, Königshaus habe den Kommentar nach der Ausstrahlung am 20. Juli von der Website löschen lassen. "Der Vorwurf trifft selbstverständlich nicht zu", betont Lange. "Es darf kein Zweifel an der Unabhängigkeit von Deutschlandradio entstehen."
Der freie Mitarbeiter Klaus Pokatzky hatte kommentiert, dass sich Königshaus zum "Ego-Beauftragten" aufgeschwungen habe. Der Wehrbeauftragte hatte kritisiert, dass ein Gelöbnis von Bundeswehrrekruten vom Gelände vor dem Reichstag in den sogenannten Bendlerblock hinter die Berliner Niederlassung des Verteidigungsministeriums verlegt worden war. Die Kritik des Wehrbeauftragten, so meint Pokatzy, habe den Abend "an einem symbolträchtigen Ort am symbolträchtigen Datum" unnötigerweise überschattet. Im Bendlerblock waren die Protagonisten des Widerstands um Graf von Staufenberg nach dem missglückten Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 hingerichtet worden.
Königshaus hatte sich schriftlich beim Intendanten des Deutschlandradios Willi Steul beschwert, der Kommentar sei persönlich herabwürdigend. Steul habe die Beschwerde zurückgewiesen, schreibt Lange dazu. Dass der Kommentar dann doch von der Website verschwunden ist, erklärt der Sender jetzt mit einer "Kommunikationspanne" – was Mitarbeiter des Senders allerdings bezweifeln.
Die Redaktion habe den Beitrag "aus journalistisch plausiblen Gründen", aber "ohne Rücksprache entfernt", erklärt Lange nun. Der Chefredakteur teilt die Einschätzung, der Kommentar sei ein vehementer Angriff auf den Wehrbeauftragten gewesen, der sich nicht aus dem Sachverhalt erschließe. Die Entscheidung, den bereits gesendeten Kommentar nachträglich aus dem Online-Angebot zu entfernen, sei dennoch falsch gewesen. (vbr)