Dezentrale Lösung: Bundesregierung sattelt bei Corona-Tracing-App radikal um

Seite 2: Kommunen fordern Daten für Gesundheitsämter

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Bei den Kommunen, die hierzulande hauptsächlich für den Infektionsschutz zuständig sind, wächst derweil der Hunger auf Messwerte aus dem technikgetriebenen Ansatz zur Pandemiebekämpfung. Laut der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) appellierte der Deutsche Landkreistag diese Woche in einem Brief an Spahn und Braun, dass die Gesundheitsämter alle Daten bekommen sollten, die von der Corona-Tracing-App gesammelt werden. Konkret die Rede gewesen sei von den "Kontaktdaten der betroffenen Personen" inklusive Namen und Anschrift sowie den "jeweiligen örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten" eines potenziellen Kontakts mit Infizierten.

Die Anwendung würde damit "wie ein Peilsender funktionieren", schreibt das Blatt. Aus Sicht der Landkreise sei dabei die Entscheidung "für einen zentralen oder dezentralen Speicherort zweitrangig". Ihnen komme es nur darauf an, dass die Gesundheitsämter "einfachen, vollständigen und kostenfreien Zugriff auf die von der jeweiligen App generierten Daten" erhalten. Mit den Anforderungen von Apple und Google an den Schutz der Privatsphäre der Nutzer für ihre technische Hintergrundlösung wäre dies aber bei personenbezogenen Informationen nicht vereinbar.

"Letztlich geht es um Leib und Leben vor allem von Älteren und Risikogruppen und zu diesem Zwecke um eine zusätzliche Unterstützung der Gesundheitsämter", zitiert die Zeitung den Präsidenten des Landkreistages, Reinhard Sager aus Ostholstein. In Nordrhein-Westfalen spreche der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des dortigen Städtetages, Andreas Meyer-Falcke, zudem von Zwangsmitteln, um ein solches Spionage-Programm zu installieren. "Wenn ich das freiwillig mache, okay, aber damit die App wirklich Sinn hat, müsste man die eigentlich verpflichtend machen. Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage, die müsste der Bund schaffen." Auch Fabian Niemann von der Wirtschaftskanzlei Bird & Bird unterstrich: "Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist kein Supergrundrecht."

Kanzleramtsminister Braun hat einem solchen Ansinnen vorerst aber eine klare Absage erteilt. "Es dürfen keine personalisierten Daten erhoben werden, und es erfolgt keine Nachverfolgung von Ausgangsbeschränkungen, Bewegungsprofilen oder Aufenthaltsorten", betonte er dem Bericht zufolge. Das stehe für die Bundesregierung außer Frage. "Das ist indiskutabel", meint auch der Vizechef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein. "Derjenige, der das sagt, hat sich nicht damit beschäftigt, was die App können soll. Das ist nicht wie in Südkorea, wo man den Leuten eine Fußfessel anlegt."

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(tiw)