Die Freitagsstory: Halogen-Spot-Verbot - was sind die Konsequenzen?

Hochvolt-Halogen-Spots dürfen seit dem 1. September 2016 nicht mehr neu auf den Markt gebracht werden. Für Halogen-Glühampen, die kein gerichtetes Licht abstrahlen, gibt es zwei Jahre Galgenfrist, Foto-Speziallampen sind nicht betroffen. Eine Bestandsaufnahme.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Dr. Christoph Jehle

Die EU-Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG vom 6. Juli 2005 fordert ihren nächsten Tribut: Seit dem 1. September 2016 dürfen Hochvolt-Halogen-Spots nicht mehr neu auf den Markt gebracht werden. Der Grund ist die "Verordnung zu Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen“ (EG) 244/2009. Als Verordnung legt sie den genauen Zeitplan für die einzelnen Verbotsstufen fest. Sie wird vom EU-Parlament verabschiedet und tritt drei Wochen nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft.

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Wie die einst üblichen Haushaltsglühbirnen gehören die Halogen-Spots zu der Klasse der "nicht energieeffizienten Leuchtmittel". Allerdings dürfen die betroffenen Lampen weiter benutzt werden, solange der Vorrat reicht. Und mehr noch: Sie dürfen auch weiterhin produziert werden – allerdings nur für den Export in Länder, die weder zur EU noch zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zählen.

Für Foto- und Videoleuchten wie die oeben abgebildete trifft das Verbot generell nicht zu. Generell sollen Dauerlicht-Leuchten ersetzt werden durch LED-Spots beziehungsweise sogenannte Retrofits, die als Ersatz anstelle der bisher genutzten Lampen in die jeweiligen Leuchten passen.

Wichtig dabei ist, dass die genutzten Leuchten die beim Betrieb entstehende Wärme abführen können. Diese Forderung zu erfüllen, muss nicht trivial sein, denn bei Halogen-Spots wird die Wärme in die gleiche Richtung abgegeben wie das sichtbare Licht. Dagegen erfolgt bei den LEDs die Abgabe der Wärme in der dem sichtbaren Licht entgegengesetzten Richtung.

Und das muss nicht wenig sein, denn LEDs sind zwar energieeffizienter als herkömmliche Glühbirnen, die 95 Prozent der elektrischen Energie in Wärme umsetzen. Sie setzen jedoch immer noch 70 bis 80 Prozent ihres Strombedarfs in Wärme um. Ohne Kühlung bedeutet das schlicht den frühen Hitzetod für die in der LED-Lampe eingebaute Elektronik, die aus Kostengründen meist aus möglichst billigen Bauteilen besteht. Die von den Herstellern angegebene Lampen-Lebensdauer wird bei einer Umgebungstemperatur von 25 °C – nur leicht erhöhter Raumtemperatur – ermittelt.

Wer glaubt, auf Halogenlicht nicht verzichten zu können, kann auf sogenannte Niedervolt-Halogen-Lampen ausweichen. Diese benötigen jedoch einen Transformator, der die Netzspannung von 230 Volt Wechselspannung auf eine Wechselspannung von 12 Volt herunter spannt. Zudem benötigt man für die Niedervolt-Halogenlampen eine andere Leuchte.

Für knapp zwei Jahre bis zum 1. September 2018 bleibt auch noch die Möglichkeit Hochvolt-Halogen-Lampen mit ungerichteter Abstrahlung zu nutzen, die üblicherweise in der von der klassischen Glühbirne bekannten Form angeboten werden. Diese kommen im Studio-Bereich in Dauerlicht-Leuchten zum Einsatz, bei welchen die Leuchte und der Leuchtenvorsatz die Lichtführung übernehmen. Die Nachfrage nach solchen Leuchten, die im Sortiment von Herstellern wie Kaiser zu finden sind, geht jedoch seit Jahren zurück, wie man bei Kaiser mit Bedauern feststellt.

Lichtstarke Halogen-Leuchtmittel kommen heute hauptsächlich noch in Deckenflutern zum Einsatz. Ein Verbot dieser Halogen-Lampen ist jedoch nicht vorgesehen.

[Update: Ein überflüssiges Komma und eine umstrittene Aussage zur Energieeffizienz von Hochvolt-Halogen-Spots wurde entfernt; des weiteren wurde herausgestellt, dass Fotolampen nicht vom Verkaufverbot betroffen sind.] (keh)