Die neue E-Patientenakte startet - erstmal schrittweise

Patienten sollen Dokumente für Arztbesuche künftig auch in eine Smartphone-App ablegen können. Zum Start sei das noch nicht perfekt. Eine FAQ.

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(Bild: kentoh / Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Sascha Meyer
  • dpa
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Mit Gesundheits-Unterlagen ist es bei vielen so eine Sache: Da ist die Karteikarte beim Hausarzt. Und noch eine in jeder weiteren Praxis. Röntgenbilder und Impfpass liegen schon mal irgendwo in Schubladen. Von Freitag an startet ein neues freiwilliges Angebot an mehr als 73 Millionen Versicherte, solche Dokumente und noch einiges mehr digital und gebündelt zu speichern: in elektronischen Patientenakten (ePA), abrufbar per Smartphone. In einer Testphase soll das Vorzeigeprojekt von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber erst einmal kontrolliert in Gang kommen. Denn die Vernetzung mit den Praxen ist nicht leicht. Zum Datenschutz gibt es amtliche Kritik.

Nach jahrelangem Gezerre um mehr Funktionen für die elektronische Gesundheitskarte will Spahn die Digitalisierung endlich voranbringen. Und die E-Akte ist da ein zentrales Element, das Erleichterungen für Patienten und Ärzte konkret spürbar machen soll. Zum Beispiel, um unnötige Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, weil man Daten zu eingenommenen Medikamenten oder früheren Behandlungen beim Termin in der Praxis nicht parat hat. Dabei soll die ePA nach und nach mehr können. Neben Arztbefunden, Röntgenbildern und Blutwerten sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft digital abrufbar sein. Was sie speichern wollen und was nicht, entscheiden nur die Patienten selbst.

Zur Digitalisierung im Gesundheitswesen:

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Im neuen Jahr stellt sich das Gesundheitswesen in vielen Bereichen auf digitale Dienste um. Nach der just gestarteten elektronischen Patientenakte sollen im Sommer elektronische Rezepte und im Herbst elektronische Krankschreibungen folgen.

Die Einführung soll ebenfalls schrittweise laufen - denn es geht um ein technisches Großprojekt. Mit Jahresbeginn haben jetzt alle Versicherten Anspruch darauf, eine ePA-App von der Kasse zu bekommen. Mit Inhalten füllen können sie die vorerst selber. Und nicht-digitale Unterlagen müssen anfangs noch per Handy oder Tablet eingescannt werden. Daneben gibt es einen Bereich mit Versicherten-Informationen der jeweiligen Kassen, etwa mit Erinnerungsfunktionen oder einer Art Quittung über abgerechnete Leistungen. Einen weiteren Bereich sollen Ärzte mit medizinischen Daten speisen. Die Vernetzung im Live-Betrieb soll im ersten Quartal 2021 aber zunächst nur mit ausgewählten Praxen in Berlin und der Kassenärzte-Region Westfalen-Lippe getestet werden.

Nach und nach sollen sich dann mehr Praxen anschließen - direkt eine digitale Revolution erwarten Ärzte jedoch nicht. "Wenn die Technik steht und reibungslos funktioniert, hat die ePA sicherlich das Potenzial, eine sinnvolle Ergänzung im Behandlungsalltag zu sein", sagt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen. Die Erwartungen sollten aber nicht zu groß sein. Versicherte müssten Dokumente aktiv freischalten. "Für viele ältere Patienten wird das eine Hürde sein." Für die Praxen ersetze die ePA auch nicht die medizinische Dokumentation und die Kommunikation zwischen Ärzten. Zu Jahresbeginn fehlten zudem noch passende Verbindungsgeräte für die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Bis 1. Juli müssen dann aber alle 200 000 Praxen für die ePA technisch vernetzt sein.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) setzen auf eine breite Nutzung der neuen Möglichkeiten. "Die elektronische Patientenakte ist ein Meilenstein auf dem Weg, die Digitalisierung für eine bessere Versorgung zu nutzen", sagt die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer. Sie hoffe auf viel Interesse unter den Versicherten. Auch die Verbraucherzentralen sehen große Chancen, die Versorgung digital zu verbessern und stärker am Patientenbedarf auszurichten. Das müsse aber allen offenstehen, auch ohne mobiles Gerät. Sie warben deshalb zuletzt noch für Terminals in Kassen-Geschäftsstellen. Ab Juli 2021 möglich sein soll nun, E-Akten auch in Arztpraxen befüllen zu lassen - mit einer neuen PIN-Nummer und der elektronischen Gesundheitskarte.

Spahn verspricht "höchste Standards". Vom obersten Datenschützer Ulrich Kelber bekommt die E-Akte aber eine Warnung mit auf die erste Etappe. In der Kritik steht eine vorerst "abgespeckte" Version der Zugriffsrechte. So können Patienten festlegen, welche Daten in die E-Akte sollen und welcher Arzt sie sehen darf. Feinere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst Anfang 2022. Das zwinge zu "Alles oder Nichts", monierte Kelber - der Zahnarzt könne Befunde des Psychiaters sehen. Die Kassen verständigten sich mit dem Datenschützer auf einen "umfangreichen Informationstext", wie es beim Spitzenverband heißt. Den bekomme jeder, der eine ePA will.

Die Sicherheit von eHealth war auch Thema in c't 1/2021. Der Schwerpunkt zeigt, wie leicht es war, versiegelte Karten-Terminals in Arztpraxen zu manipulieren, die ja eigentlich zur Sicherheitsüberprüfung der elektronische Patientenakten dienen sollen. Außerdem hat die c’t-Redaktion 22 Krankenkassen-Apps auf den Zahn gefühlt und neben fragwürdiger Code-Qualität auch Probleme mit der Transportverschlüsselung und dem Datenschutz entdeckt.

(ktn)