Dienstag: Chinas Computerspiel-Verbot, IPv6, Sony gegen ehrliches DNS

Chinesisches Computerspieleverbot + Wie China IPv4 ablöst + Störerhaftung für DNS-Provider Quad9 + Deutsche Unwettergebiete noch ohne Festnetz

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Chinas Fahne; Schrift im Bild: "Dienstag - Computerspiele, Internet-Protokolle, Sony versus Quad9, Telekom"

(Bild: Chmee2 CC BY-SA 3.0 / Andreas Knobloch)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Andreas Knobloch

Chinas Behörden sorgen sich um "die körperliche und geistige Gesundheit Minderjähriger" – und schränken das Computerspielen massiv ein. Künftig dürfen in der Volksrepublik fast nur noch die Erwachsene zocken – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

In der Volksrepublik China wird Computerspielen für Kinder und Jugendliche weitgehend verboten. Ab 1. September dürfen Minderjährige nur noch an Freitagen, Samstagen, sowie Sonn-und Feiertagen spielen, und selbst das nur zwischen 20 und 21 Uhr. Bislang waren eineinhalb Stunden pro Tag und drei Stunden an Feiertagen gestattet. China verbietet Online-Spiele für Minderjährige also fast völlig.

Experten werben schon seit Jahren für den Umstieg auf die Internet-Protokoll-Version IPv6. Ende Juli verschärfte Chinas Zentraler Ausschuss für Cybersicherheit und Information das Tempo für den Umzug vom alten IPv4 auf das moderne IPv6 noch einmal. Dabei fällt auf, dass die Politik von Mobilfunknetzbetreibern zwei Riesensprünge fordert. Die neuen Internet-Protokolle bringen wirtschaftlichen Nutzen: Wie China IPv4 zugunsten von IPv6 ablöst.

Derweil geht der Rechtsstreit zwischen dem Elektronikkonzern Sony Music und dem nichtkommerziellen DNS-Dienst Quad9 in die nächste Runde. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg haftet die in der Schweiz ansässige Quad9-Stiftung nach den Grundsätzen der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen Dritter und kann sich nicht auf den Haftungsausschluss für Internetzugangsdienste berufen, der im Telemediengesetz vorgesehen ist. Quad9 soll also lügen, wenn es nach IP-Adressen für bestimmte Server gefragt wird. Der Fall ist von großer Bedeutung für den Betrieb gemeinnütziger IT-Infrastruktur, denn die Störerhaftung schafft neue Rechtsunsicherheit für DNS-Resolver.

Wetterbedingte Probleme haben Menschen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Nach der schweren Flutkatastrophe im Ahrtal und anderen Orten sind 80 Prozent der gestörten Telekom-Anschlüsse wieder am Netz. Doch mancherorts dauert der Wiederaufbau länger. Für den Wiederaufbau hat die Telekom das Motto "Schnelligkeit vor Perfektion" ausgegeben und setzt auch auf provisorische Lösungen. Laut Telekom sind 20.000 Haushalte in den Unwettergebieten noch ohne Festnetz.

Auch noch wichtig:

(akn)