Digitale Gesundheitsanwendungen: Techniker Krankenkasse kritisiert Preispolitik

Ärzte können digitale Gesundheitsanwendungen verschreiben. Bei Krankenkassen sind diese umstritten; die Techniker übt in ihrem zweiten Bericht erneut Kritik.

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App auf Rezept

(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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Bis Ende 2023 sind bei der Techniker Krankenkasse 106.000 Freischaltcodes für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) eingelöst worden. Die Kosten für die "Apps auf Rezept" beliefen sich laut TK auf 25,6 Millionen Euro. Das geht aus dem zweiten DiGA-Report hervor, den die Techniker Krankenkasse zusammen mit dem Forschungsinstitut Vandage und der Universität Bielefeld herausgebracht hat. Insgesamt wurden bei allen Krankenkassen bisher mehr als 370.000 Freischaltcodes eingelöst, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen Anfang Januar berichtet hatte.

Wie auch aus vorherigen DiGA-Statistiken bereits hervorgeht, nutzen mehr Frauen digitale Gesundheitsanwendungen. Bei der TK liegt der Anteil der Frauen, die DiGA nutzen, bei 67,5 Prozent. Das Durchschnittsalter der Anwender liegt zudem bei 45 Jahren. Die meisten DiGA werden bei psychischen Erkrankungen als begleitende Therapiemaßnahme verschrieben.

Die meisten DiGA werden als Therapiebegleitung bei psychischen Erkrankungen verschrieben.

(Bild: TK)

Nach DiGA, die bei psychischen Erkrankungen verschrieben werden, folgen Apps für Probleme mit Diabetes und Übergewicht, Rücken- und Knieschmerzen, Tinnitus, Geschlechtsorganen und dann sonstige Erkrankungen.

Ebenso kritisiert die Techniker, wie viele andere Krankenkassen auch, die für die DiGA anfallenden Kosten. Da die Hersteller die Preise im ersten Jahr frei gestalten dürfen, hat die TK ihrem Bericht zufolge Preisspannen zwischen 119 Euro bis 2077,40 Euro für einen Anwendungszeitraum von in der Regel 90 Tagen beobachtet. Die TK fordert daher eine wirksame Preisregulierung.

Kosteten DiGA anfangs im Durchschnitt noch 418 Euro pro Quartal (2020), belaufen sich die Kosten für 90 Tage 2023 durchschnittlich auf 628 Euro.

(Bild: TK)

Problematisch sei dabei laut TK, dass zwei von drei Herstellern die Probezeiträume ihrer DiGA verlängern. Können Hersteller keinen Nutzen nachweisen, werden sie wieder aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen.

Zwar schreite die Akzeptanz von DiGA und die Verbreitung voran, Herausforderungen blieben jedoch in Bezug auf die Preisgestaltung und die tatsächliche Nutzung. Außerdem geht aus dem Bericht hervor, dass DiGA-Nutzer im Vergleich zu Nicht-Nutzern mit ähnlichen Diagnosen häufiger zum Arzt gehen. Es seien zudem weitere Untersuchungen nötig, um DiGA besser in das Gesundheitssystem zu integrieren und ihren Nutzen nachzuweisen.

Immer wieder stehen DiGA wegen ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses in der Kritik. Laut Barmer verursachen DiGA, die kaum genutzt werden, "Kosten, ohne nennenswerten Grund". Daher plädiert die Barmer für "einen Testzeitraum von 14 Tagen anstatt der bislang gängigen Verordnung über 90 Tage". Versicherte sollten von Beginn an über die Leistungen und Grenzen der Apps informiert werden, um zu verhindern, dass diese anschließend nicht genutzt würden.

(mack)