Digitale Lohnsteuerkarte beschlossen

Künftig können Unternehmen die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch direkt an die Finanzverwaltung verschicken.

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Von
  • Bernd Behr

Das Bundeskabinett hat heute mit dem Steueränderungsgesetz 2003 beschlossen, dass Unternehmen künftig neben den Lohnsteueranmeldungen auch die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Finanzverwaltung verschicken können. Die gewohnte Lohnsteuerkarte hat damit praktisch ausgedient.

Bisher erfassen und verwalten die meisten Betriebe die Lohnsteuerdaten zwar elektronisch, müssen sie dann jedoch ausdrucken und auf die Lohnsteuerkarte aufkleben. Der Steuerpflichtige schließlich schickt bis heute die Lohnsteuerkarte an das Finanzamt. Dies ist einer der Hauptgründe, dass die Steuererklärung bislang immer noch nicht rein elektronisch durchgeführt werden kann. (bb)