Freifahrtschein für die EZB: Volksbanken sprechen von zu lockeren Regeln

Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken befürwortet den digitalen Euro grundsätzlich, fordert aber strengere Regeln für die Europäische Zentralbank.

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(Bild: peterschreiber.media/Shutterstock.com)

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Nach Ansicht des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) reicht das von der EU-Kommission geplante Regelwerk für den digitalen Euro nicht aus. Tanja Müller-Ziegler, Vorstandsmitglied des Verbands, sprach im Rahmen der Pressekonferenz zum konsolidierten Jahresabschluss von einem Freifahrtschein für die Europäische Zentralbank (EZB). Im schlimmsten Falle könne dies zu einer regelrechten Teilverstaatlichung des privaten Finanzsektors führen, meint Müller-Ziegler.

Die Kritik des BVR bezieht sich auf den Ende Juni 2023 von der EU-Kommission veröffentlichten Gesetzesentwurf für den digitalen Euro. Dieser beinhaltet unter anderem Regeln bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten, eine Annahmepflicht für Händler im Euro-Raum und die Rolle der EZB. Anstoß nimmt der Verband aber in erster Linie an einem Detail, das im Gesetzesentwurf nicht genannt wird: ein konkretes Haltelimit. Im Gespräch war bislang ein Limit in Höhe von 3000 Euro pro Person. Ein derart hoher Betrag könnte aber die Finanzstabilität gefährden, so die Befürchtung. Deshalb spricht sich der Vorstand für maximal 500 Euro pro Person aus.

Begründet wird diese Befürchtung mit der Risikoeinschätzung der Kunden, dass Zentralbankgeld als äußerst sicher gilt. Entsprechend könnten Kunden Einlagen von den Geldinstituten abziehen und bei der EZB für den digitalen Euro hinterlegen. Diese Einlagen nutzen Kreditinstitute aber unter anderem als gesetzlich vorgeschriebene Reserve für die Vergabe von Krediten. Das bedeutet: Je weniger Kundeneinlagen zur Verfügung stehen, desto schwieriger wird die Kreditvergabe. Ebendiese zählt aber zu den wichtigsten Einnahmequellen.

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Dieser Befürchtung steht allerdings ein bereits von der EU-Kommission genannter Eckpfeiler entgegen. Denn auf den digitalen Euro soll es ausdrücklich keinen Zinsen geben. Das soll die Attraktivität des neuen Zahlungsmittels als Wertanlage verringern.

Aber auch an anderen Inhalten des Entwurfs stört sich der BVR: "Demnach darf die EZB beliebig entscheiden, einen digitalen Euro sogar als umfangreiches quasi staatliches Zahlverfahren oder Girokonto zu gestalten", sagt Müller-Ziegler (PDF). Am Ende könne dies "eine Teilverstaatlichung des privaten Finanzsektors bedeuten und private Banken zum ausgelagerten Filialnetz der EZB degradieren".

Grundsätzlich befürwortet der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken den digitalen Euro. Nach Ansicht des Vorstands sei es nur folgerichtig, dass die EZB den Bürgern im Euro-Raum den direkten Zugang zu Zentralbankgeld ermöglichen will. Wichtig sei dabei aber, dass sich der digitale Euro in den wesentlichen Punkten Anonymität und Offline-Einsatz wie klassisches Bargeld verhalte.

Die Pläne der EU-Kommission sehen vor, dass der digitale Euro frühestens 2028 als gesetzliches Zahlungsmittel im Euro-Raum startet. Wann in welchem Umfang personenbezogene Daten gesammelt werden, soll sich gegenüber heutigen Zahlungsmitteln und -diensten nicht unterscheiden. Pseudonymisierung soll den gläsernen Kunden verhindern, die EZB sowie die nationalen Zentralbanken sollen Nutzer nicht identifizieren können. (pbe)