Bundes-CIO will Behörden mit "Recht auf Once Only" unter Druck setzen

Geburtsurkunden und Gehaltsnachweise immer wieder neu bei Behörden einreichen? Nach dem Willen von Bundes-CIO Markus Richter soll damit Schluss sein.

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Bundes-CIO Markus Richter

Markus Richter ist als Staatssekretär im Bundesinnenministerium unter anderem für die Digitalisierung der Verwaltung verantwortlich.

(Bild: BMI, Henning Schacht)

Lesezeit: 2 Min.

Der "Chief Information Officer" der Bundesregierung, Markus Richter, fordert einen Rechtsanspruch auf "Once Only". Bürger und Unternehmen sollten das Recht erhalten, ihre Daten nur ein einziges Mal an die Verwaltung zu übermitteln, schreibt Richter in einem Gastbeitrag für den neuen c't-Newsletter D.digital. Behörden sollen demnach die bei ihnen gespeicherten Informationen datenschutzkonform untereinander austauschen, statt sie immer wieder erneut von Antragstellern zu verlangen.

Bei "Once Only" geht es um alle Daten, die Bürger und Unternehmen der Verwaltung mitteilen, zum Beispiel Geburtsurkunden, Gehaltsnachweise oder Genehmigungen. Mitte November haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände "Once Only" als Leitprinzip in ihrer ersten gemeinsamen Digitalstrategie festgehalten. "Ein Rechtsanspruch wäre gut geeignet, dem Leitbild besonderen Nachdruck zu verleihen", schreibt Richter in seinem Beitrag, den Sie in voller Länge im kostenlosen Newsletter D.digital lesen können.

Ein Recht auf Once Only erfordere "strikte DatenschutzmaĂźnahmen", schreibt Richter. Das geplante Datenschutzcockpit werde Nutzern Transparenz und Kontrolle ĂĽber die Nutzung ihrer Daten durch die Verwaltung verschaffen.

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Im Rahmen der Registermodernisierung entwickeln Bund und Länder bereits ein System für den Datenaustausch zwischen Behörden (National Once Only Technical System, NOOTS). Bund und Länder verhandeln außerdem über einen Staatsvertrag, der Behörden zur Nutzung dieses Systems verpflichten soll. Nach dem aktuellen Entwurf müssen die meisten Behörden sich jedoch erst dann an das NOOTS anschließen, wenn die technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.

Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Once Only wäre ein deutlich schärferes Instrument, das Behörden unter Druck setzen würde. Ein Vorbild für eine solche Regel steht bereits im aktuellen Onlinezugangsgesetz: Dieses gewährt allen Nutzern einen "Anspruch auf einen elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes". Der Anspruch gilt allerdings erst ab Anfang 2029; zudem sind für viele Verwaltungsleistungen die Länder und Kommunen zuständig. Vor der Verabschiedung des Gesetzes hatten Experten einen umfassenderen Rechtsanspruch gefordert. Einen Rechtsanspruch auf "Once Only" müsste nun die nächste Bundesregierung auf den Weg bringen.

(cwo)