Drei Autoren verklagen Nvidia: KI-Framework soll Urheberrecht verletzt haben

Um das KI-Framework NeMo zu trainieren, soll Nvidia urheberrechtlich geschützte Werke genutzt haben. Drei Autoren klagen.

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(Bild: jakkaje879/Shutterstock.com)

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Nvidia wird von drei Autoren verklagt. Sie werfen der Chipfirma vor, ihre urheberrechtlich geschützten Bücher für das Training des KI-Frameworks NeMo genutzt zu haben – ohne Erlaubnis. Die Autoren erklären laut Reuters aber auch, dass ihre Bücher nur Teil eines Datensatzes von 196.640 Büchern waren, die als Trainingsmaterial in NeMo geflossen sind. Sie fordern daher Schadenersatz für alle Personen in den USA, die betroffen sind.

Obwohl das NeMo-Framework für Entwickler unter anderem noch über Github verfügbar ist, soll der Cloud-Service schon seit Oktober 2023 keine Ergebnisse mehr liefern, schreibt Reuters – angeblich wegen "gemeldeter Urheberrechtsverletzungen".

Allerdings soll NeMo seit Oktober 2023 nicht mehr verfügbar sein, schreibt Reuters – angeblich wegen "gemeldeter Urheberrechtsverletzungen". In der Klage, die beim Bundesgericht in San Francisco eingereicht wurde, behaupten die Autoren, Nvidia habe mit der Abschaltung NeMos quasi zugegeben, Urheberrechte verletzt zu haben. Bei den Werken der Kläger handelt es sich um Brian Keenes Roman "Ghost Walk" von 2008, Abdi Nazemians "Like a Love Story" von 2019 und Stewart O'Nans Novelle "Last Night at the Lobster" von 2007.

Nvidia hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Klage reiht sich zu anderen Fällen, bei denen Autoren den Anbietern von Sprachmodellen vorwerfen, ihre Werke unrechtsmäßig genutzt zu haben. Bisher für die meiste Aufmerksamkeit sorgt die Klage der New York Times gegen OpenAI. Sie verlangen mehrere Milliarden US-Dollar als Schadenersatz, denn, so heißt es da, OpenAI soll mit seinem Sprachmodell auch sehr viel Geld verdienen – was nur möglich ist, da sie sich für das Training an urheberrechtlich geschützten Material bedient haben. Und auch OpenAI hat tatsächlich gesagt, ohne solches Trainingsmaterial ginge es gar nicht. Deshalb beruft sich das KI-Unternehmen auf die amerikanische Sonderregelung von "fair use". Das erlaubt Ausnahmen, wenn es jedermann zugutekommt. Fraglich ist dennoch, ob ein kommerziell vertriebenes Tool jedermann zugutekommen kann.

Neben dem Schadenersatz könnte eine Entscheidung zugunsten der New York Times jedoch auch bedeuten, dass die urheberrechtlich geschützten Inhalte aus den Sprachmodellen gelöscht werden müssten. Das hätte weitreichende Folgen für ChatGPT und Co.

Nvidia ist in den vergangenen Monaten zum Börsenliebling geworden. Alle KI-Unternehmen setzen auch die Chips des Herstellers. Unternehmen wie Microsoft und Google reißen Nvidia die Beschleuniger für Training von KI-Algorithmen förmlich aus den Händen.

Aktenzeichen: Nazemian et al v Nvidia Corp, U.S. District Court, Northern District of California, No. 24-01454

(emw)