E-Commerce: WTO einigt sich auf erste globale Regeln für den digitalen Handel

Das E-Commerce-Abkommen beinhaltet ein Verbot von Zöllen auf elektronisch gehandelte Waren und Initiativen zur Förderung von E-Signaturen und Online-Rechnungen.

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Badeschlappen, die mit gefälschtem "Gucci"-Logo und einer Micky Maus bedruckt sind, werden auf einem Markt in Manila zum Verkauf angeboten,

"Gucci"-Schlappen aus Fernost? E-Commerce macht's möglich.

(Bild: MDV Edwards/Shutterstock.com)

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Nach fünf Jahren harter Verhandlungen haben sich 91 Staaten im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) auf einen gemeinsamen Text für ein E-Commerce-Abkommen verständigt. Es soll die Grundlage für die ersten umfassenden globalen Regeln zum digitalen Handel zwischen einem breiten Spektrum von WTO-Mitgliedern bilden. Der Fokus der Übereinkunft liegt darauf, grenzüberschreitende elektronische Transaktionen zu erleichtern, Hindernisse für den digitalen Handel abzubauen und Innovationen im elektronischen Geschäftsverkehr zu fördern.

Konkret umfasst die ausgehandelte Übereinkunft ein Verbot von Zöllen auf elektronisch übertragene, also digital gehandelte Waren und Dienstleistungen. Für ein solches hatte sich vor allem die Industrie weltweit stark gemacht. Die WTO hatte sich zuletzt Mitte 2022 darauf verständigt, ein erstmals 1998 eingeführtes Moratorium für die Erhebung von Zöllen auf digital gehandelte Waren und Dienstleistungen beizubehalten. Das sollte zur Beschleunigung des Internetwachstums beitragen. Eine Reihe von Entwicklungsländern sah darin jedoch zunehmend nur Einnahmeverluste.

Auf den 25 Seiten der E-Commerce-Absprachen finden sich zudem Initiativen zur Förderung des nahtlosen digitalen Handels innerhalb und außerhalb nationaler Grenzen. Diese beziehen sich etwa auf den verstärkten Einsatz digitaler Signaturen und elektronischer Rechnungen. Dazu kommen Vorschriften, um den internationalen digitalen Handel zuverlässiger und erschwinglicher zu gestalten. Dabei geht es auch um eine engere Zusammenarbeit, um Cybersicherheitsrisiken zu minimieren beziehungsweise zu bekämpfen.

Auch vertrauensbildende Maßnahmen für Verbraucher und Unternehmen sind geplant, so soll etwa der Verbraucherschutz im Internet generell gestärkt werden. Die beteiligten WTO-Mitglieder wollen die Teilnahme von Verbrauchern und Firmen aus Entwicklungsländern am digitalen Handel erleichtern. Weitere Normen beziehen sich auf offene und maschinenlesbare Daten der öffentlichen Verwaltung (Open Data), die Einrichtung effektiver Regulierungsbehörden für den Telekommunikationssektor und Absprachen zur Nutzung des Funkspektrums.

Verhandlungsführer waren Regierungsvertreter Australiens, Japans und Singapurs. Zu den beteiligten Staaten gehören unter anderem die USA, obwohl sie sich vor allem unter dem früheren Präsidenten Donald Trump schwer damit taten, unabhängige Schiedssprüche und internationale Abkommen der WTO zu akzeptieren.

Auch die EU spielte nach Angaben der Brüsseler Kommission "eine aktive Rolle bei den Verhandlungen". Brüssel begrüßt die Übereinkunft, da diese "sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugutekommt und die digitale Transformation der teilnehmenden WTO-Mitglieder unterstützt". Man werde nun "die notwendigen Schritte unternehmen, um das E-Commerce-Übereinkommen in das WTO-Regelwerk zu integrieren". Dazu sei ein Konsens aller WTO-Mitglieder erforderlich.

Die Kommission zeigte sich bereit, Entwicklungsländern bei der Umsetzung zu helfen. E-Commerce macht rund 25 Prozent des gesamten internationalen Handels aus. Die EU ist nach offizieller Darstellung weltweit führend bei Exporten und Importen digitaler Services, die sich im Jahr 2022 auf 1,3 Billionen Euro oder 54 Prozent des gesamten Dienstleistungshandels der EU beliefen.

(vbr)