zurück zum Artikel

E-Government: Normenkontrollrat drängt auf vernetzte Register mit Personenkennziffer

Stefan Krempl
E-Government: Normenkontrollrat drängt auf vernetzte Register mit Personenkennziffer

(Bild: normenkontrollrat.bund.de)

Der Normenkontrollrat hat ein Gutachten veröffentlicht, wonach Datenbanken der öffentlichen Verwaltung wie das Melderegister für eine stärkere Digitalisierung von Dienstleistungen miteinander verknüpft werden sollen.

Rund 84 Millionen Stunden weniger pro Jahr müssten die Bürger hierzulande mit Behördenkram verbringen, wenn nicht sie selbst, sondern die Daten liefen. Dies geht aus einem Gutachten [1] im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats (NNK) hervor, das dessen Vorsitzender Johannes Ludewig am Freitag an Bundeskanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) übergeben hat. Dafür müssten die Verwaltungsleistungen komplett digitalisiert, dafür wiederum die staatlichen Register modernisiert und vernetzt werden. So könnte die Interaktionszeit der Bürger mit der Verwaltung fast halbiert werden.

Das Einsparpotenzial für Unternehmen schätzen die Gutachter vom Beratungshaus McKinsey auf jährlich über eine Milliarde Euro oder 54 Prozent. Für die Verwaltung kommen sie auf eine Zeitersparnis von bis zu 59 Prozent oder 64 Millionen Stunden pro Jahr. Bei Volkszählungen sei zudem ein vollständig registerbasierter Zensus bis zu 98 Prozent günstiger als die traditionelle, derzeit "registergestützte" Variante [2]. Finanziell entspräche dies allein einem Plus von gut 650 Millionen Euro in der Staatskasse. Dem stünden beim dem Vorhaben insgesamt Anlaufkosten für ein "Basisdatenprogramm", die weitere technische Standardisierung, ein "Stammzahlensystem" und ein Pilotprojekt "Elterngeld" von rund 700 Millionen Euro gegenüber.

"Die heutige Registerlandschaft in Deutschland ist nicht dafür geeignet, den Informationsreichtum der öffentlichen Verwaltung optimal zu nutzen", heißt es in der Analyse. Daher sei eine "grundlegende Modernisierung" der allein auf Bundesebene über 200 Datenbanken nötig.

Ein Kernpunkt dabei müsse ein "standardisierter digitaler Zugriff auf Informationen für alle autorisierten Nutzer über einheitliche und sichere elektronische Schnittstellen" sein. Möglich sollte es auch werden, Daten etwa aus Melde-, Fahrzeug-, Handels- oder Gewerberegistern eindeutig zuzuordnen und zu verknüpfen.

Bei einem solchen Digitalisierungsvorhaben gibt es aber eine Crux. Neben Angaben zu Unternehmen, Gebäuden und Wohnungen oder Flurstücken sollen nämlich auch solche zu Personen aus Datenbeständen der Behörden zusammengeführt werden. Voraussetzung dafür wäre es, eine Personenkennziffer einzuführen. Für Datenschützer ist diese ein rotes Tuch [3], das Bundesverfassungsgericht hat dafür im Volkszählungsurteil [4] enge Grenzen gezogen. Demnach dürften damit auf keinen Fall "sämtliche Daten aus bereits vorhandenen Dateien der Verwaltung" zusammengeführt werden.

In einem parallel vorgelegten rechtlichen Kurzgutachten [5] wird davor gewarnt, dass die geheime Stammzahl "alle unter den bereichsspezifischen Personenkennziffern verbundenen Daten verknüpft" und technisch versierten Unbefugten durchaus eine Fläche für komplexe Angriffe mit Folgen bis hin zu Identitätsdiebstahl, finanziellen Verlusten oder Rufschädigungen eröffne.

Eine allgemeine Personenkennziffer schafft den Wissenschaftlern zufolge einen "Zentralschlüssel", um Datenbestände zusammenzuführen und ins Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen einzugreifen. Auch eine pseudonymisierte bereichsgebundene Kennung vereinfache Missbrauch. Für sich genommen ermögliche sie es dem Staat aber zumindest nicht, "ein Gesamtpersönlichkeitsbild zu entwerfen, das gleichsam das Innerste des Bürgers ausleuchtet".

Ludewig hofft als Zuständiger für den Bürokratieabbau trotz dieser Bedenken, dass sich mit dem Gutachten der gordische Knoten beim E-Government [6] hierzulande endlich durchschneiden lässt. Einen ersten Kontakt mit der Bundesdatenschutzbehörde habe es in Fragen der Registerintegration schon früh gegeben, Details seien mit den dortigen Experten aber noch nicht besprochen worden.

Näheres dazu finden Sie im Weblog [7] des Autors. (anw [8])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-3851396

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/Content/DE/Download/2017-10-06_download_NKR%20Gutachten%202017.pdf;jsessionid=21672EFBBF4AE4E0F86A518D34FAED76.s4t1?__blob=publicationFile&v=3
[2] https://www.heise.de/news/Weg-frei-fuer-registergestuetzte-Volkszaehlung-Update-177165.html
[3] https://www.heise.de/news/Datenschuetzer-bemaengelt-schleichende-Ausweitung-der-Steuer-ID-1317621.html
[4] https://www.heise.de/news/Vor-30-Jahren-Das-Volkszaehlungsurteil-macht-Geschichte-2066049.html
[5] https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/Content/DE/Download/2017-10-06_download_NKR%20Gutachten%202017_Anlage%20Untersuchung_Datenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
[6] https://www.heise.de/news/E-Government-De-Mail-und-Digitalausweis-bieten-keine-Erfolgsgeschichte-3330616.html
[7] http://sonst-so.blogspot.de/2017/10/e-government-normenkontrollrat-drangt.html
[8] mailto:anw@heise.de