E-Mail-Kommunikation mit Gerichten soll rechtswirksam werden

Die Bundesregierung hat die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof erlassen.

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Von
  • Torge Löding

Die Bundesregierung hat am heutigen Freitag die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof erlassen. Damit könne ab dem 1. Dezember 2004 der Schriftverkehr mit diesen beiden Gerichten rechtswirksam auch in elektronischer Form abgewickelt werden, heißt es in einer Mitteilung.

"Von den neuen technischen Möglichkeiten werden Rechtsuchende und Justiz gleichermaßen profitieren", lässt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zitieren. "Elektronisch übersandte Dokumente sind schneller beim Empfänger als Briefe und Faxe, und sie haben den Vorteil, dass man damit elektronische Akten anlegen kann. So können gerichtsinterne Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden."

Beide Gerichte haben ein elektronisches Gerichtspostfach eingerichtet, über das die ein- und ausgehende elektronische Gerichtspost abgewickelt wird. Hier werden zentrale Aufgaben wie etwa das Virenscanning erledigt. Die Dokumente müssen in einer Form übermittelt werden, die für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. Dokumente, die mit Open Office erstellt wurden, sind ausdrücklich zugelassen. Das Dokument soll außerdem mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein.

Und so läuft das Verfahren praktisch ab: Eine Rechtsanwältin soll für ihren Mandanten eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Den Schriftsatz erstellt sie an ihrem PC und unterschreibt ihn elektronisch mit ihrer Signaturkarte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Dokument authentisch ist. Anschließend überträgt die Rechtsanwältin den elektronischen Schriftsatz verschlüsselt in das elektronischen Gerichtspostfach des Bundesverwaltungsgerichts. Die erforderliche Software hat sie sich vorher kostenlos und lizenzfrei auf den Web-Seiten der Gerichte runtergeladen. Das Gerichtssystem erzeugt dann sofort eine Eingangsbestätigung, die per E-Mail an die Rechtsanwältin versandt wird. Die elektronischen Eingänge werden in einer elektronischen Gerichtsakte abgelegt. Weil aber bislang noch die Papierakte die maßgebliche ist, muss das Dokument für die Weiterbearbeitung zunächst noch ausgedruckt werden.

Bereits im Sommer hatte sich das Bundeskabinett für ein entsprechendes Justizkommunikationsgesetz ausgesprochen. Das Gesetz ist Teil der Initiative BundOnline2005, in der sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online bereitzustellen. (tol)