E-Stehroller: Köln könnte nächtliche Nutzung einschränken, Berliner fischen auch

So wie in Köln finden sich auch in Berliner Gewässern E-Stehroller. Dort setzt der Senat auf Regeln. Die Kölner OB ist für nächtliche Einschränkungen.

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E-Stehroller in Berlin.

(Bild: berlin.de / Jessica Neumayer)

Lesezeit: 3 Min.

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker regt an, dass E-Stehroller nachts zwischen 22 und 6 Uhr in bestimmten Bereichen der Stadt nicht mehr ausgeliehen und benutzt werden können. Verleiher sollen die Scooter dann überall dort abschalten, wo es zuletzt schwere Unfälle und Klagen über rücksichtsloses Verhalten der Fahrer gab. Dies beträfe vor allem den Kernbereich der Innenstadt, schrieb der Stadt-Anzeiger.

In Kölns städtischen Gewässern haben die Stadtentwässerungsbetriebe seit Anfang 2020 etwa 400 E-Scooter gefunden. Allein 2020 seien rund 250 E-Scooter aus Weihern und 20 E-Scooter aus Bächen in der Stadt gezogen worden, sagte Birgit Konopatzki, Sprecherin der Stadtentwässerungsbetriebe laut dpa. Seit Anfang 2021 seien in den Weihern 120 und in den Bächen 10 weitere E-Scooter gefunden worden. Die Bergung der E-Scooter kostet laut Konopatzki pro Jahr rund 10.000 Euro.

Derweil stockt die geplante Bergung von rund 500 E-Scootern aus dem Rhein. Nachdem die Betreiber der E-Scooter nach Angaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) kein schlüssiges Konzept vorgelegt hatten, ist unklar, wann und ob die E-Scooter aus dem Rhein gezogen werden können. "Also ich habe von ihnen noch nicht mal einen Anruf bekommen", sagte der zuständige Mitarbeiter des WSA am Dienstag auf Anfrage der dpa. Ein neues Konzept zur Bergung liege ihm nicht vor.

Auch in Berlin werden E-Bikes und E-Stehroller aus den Wasserstraßen geborgen, berichtet die dortige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gegenüber heise online. Sie stellten auch ein Schifffahrtshindernis dar. Allerdings können die Berliner keine genaue Zahl geborgener Bikes und Scooter angeben.

Die Geräte werden nach dem Herausholen zur Wiederverwendung an den Straßenrand gestellt und dort entweder von den Anbieter abgeholt oder fachgerecht entsorgt. Derzeit wird in Berlin geprüft, inwieweit die Eigentümer hierfür die Kosten übernehmen könnten.

E-Stehroller werden auch in Berlin seit Juni 2019 angeboten. Die dortige Verkehrssenatorin Frau Regine Günther konnte mit den Verleihern nach eigenen Angaben vereinbaren, dass einzelne touristische Hotspots in der Innenstadt definiert wurden, wo die Gefährte nicht abgestellt werden können. Allerdings sei es noch ein größtes und noch nicht gelöstes Problem, dass Sharing-Fahrzeugen ungeordnet auf Gehwegen abgestellt werden.

Es gebe Indizien, dass die Angebote derzeit allenfalls gering dazu beitragen, die "verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne der Mobilitätswende" zu erreichen, heißt es aus Berlin. Freefloating-Angebote verstärkten teilweise sogar unerwünschte Effekte; etwa werde Verkehr zu Lasten des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) verlagert und es gebe zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre.

Mehr Infos

Vor diesem Hintergrund strebt die Verkehrsverwaltung eine Klarstellung für die Nutzung durch gewerbliche Anbieter im Berliner Straßengesetz an. Die angestrebte Gesetzesnovelle wird derzeit im Abgeordnetenhaus parlamentarisch abgestimmt. Geplant ist, dass es mit voller Wirkung am 1. September 2023 in Kraft tritt.

Dennoch meint die Senatsverwaltung, dass einige Sharing-Angebote eine wichtige Rolle in der Mobilitätswende spielen können, auch um Klimaschutzziele zu erreichen. Daher sollen die neuen Mobilitätsangebote stadt- und umweltverträglich in das Verkehrsgeschehen integriert werden.

E-Stehroller im öffentlichen Verkehr (76 Bilder)

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Stehroller, auch E-Tretroller oder E-Scooter genannt, auf öffentlichen Straßen in Deutschland zugelassen. Schon wurden die ersten in deutschen Städten gesichtet.
(Bild: Lime)

(anw)