EEG-Umlage: Strompreis soll sinken, mehr erneuerbare Energien kommen

Die große Koalition hat sich auf Korrekturen am EEG verständigt, die Verbraucher beim Strompreis um Milliarden entlasten. Die Steuerzahler sollen es richten.

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(Bild: TimSiegert-batcam/Shutterstock.com)

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Im kommenden Jahr sollen mehr Wind- und Photovoltaik-Kapazitäten genutzt werden können. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier geeinigt: "Wir verdreifachen die Ausschreibungsmengen 2022 für Photovoltaik von 1,9 Gigawatt auf 6 Gigawatt und erhöhen sie für Wind an Land von 2,9 Gigawatt auf 4 Gigawatt", teilte der CDU-Politiker am Donnerstag mit.

Auch das "Repowering" von Windanlagen, also die Nachrüstung vorhandener Windräder, werde erleichtert, berichtete Altmaier. Dies solle dafür sorgen, dass das vorgesehene "gewaltige" Volumen tatsächlich erreicht werden könne. Zudem kündigte der Minister an, dass die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weiter sinken werde. Sie soll demnach 2023 und 2024 höchstens 5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) betragen, was die Haushalte um einige Milliarden entlasten dürfte.

Die Umlage liegt 2021 bei 6,5 Cent und 2022 bei 6 Cent pro kWh. Sie macht einen wesentlichen Anteil der Stromrechnung aus. Damit der EEG-Beitrag nicht deutlich zulegt, hat die Bundesregierung ihn fĂĽr 2021 und 2022 bereits mit milliardenschweren Steuergeldern aus dem Haushalt stabilisiert. Dies soll auch fĂĽr die weitere Absenkung in den beiden Folgejahren gelten. Dem Plan nach kommen Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel sowie Mittel aus dem Energie- und Klimafonds dazu, damit der Steuerzahler nicht allein die Differenz ausgleichen muss.

Die Koalition nutzt damit die Chance, auf die massive Kritik an den Ausbauzielen der jüngsten EEG-Reform zu reagieren. Verbände, Politiker und Wissenschaftler hatten diese immer wieder als zu niedrig kritisiert. Kurzfristig möglich wurde der nun vereinbarte Schritt, nachdem die EU-Wettbewerbsbehörde die im aktuellen EEG vorgesehene Regel für eine Anschlussförderung für alte Windräder als beihilferechtlich kaum zulässig eingestuft hatte. Die Bundesregierung will die Klausel daher aus dem Gesetz streichen und durch eine andere ersetzen. Dem Vernehmen nach soll dazu eine EU-rechtskonforme Lösung umgesetzt werden.

Laut Forschern kommt der Schritt zu spät und liefert zu wenig. "Es ist überfällig, dass die Regierung die Ausbauziele der erneuerbaren Energien zumindest leicht erhöht", meint Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt beim Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). "So verhindert sie das Schlimmste und es wird nicht noch mehr wertvolle Zeit vergeudet. Und doch laufen wir noch immer sehenden Auges in eine Ökostromlücke", da die Ausbauziele der Erneuerbaren nach wie vor nicht ausreichten.

Selbst wenn man annehme, dass Strom möglichst effizient und nicht verschwenderisch genutzt wird, werde der Bedarf durch Elektromobilität und den Einsatz von Wärmepumpen im Gebäudesektor deutlich höher steigen als in den Rechnungen der Regierungen, warnt Kemfert. Wie das DIW in einer aktuellen Studie zeige, "müssen die Ausbauziele mindestens vervierfacht beziehungsweise versechsfacht werden". Nötig seien mindestens 20 Gigawatt (GW) Solar- und knapp 10 GW Windenergie pro Jahr zusätzlich, um auch die Klimaziele zu erreichen.

"Per Dreisatz hat das Wirtschaftsministerium ausrechnen lassen, dass man das selbstgesteckte Ziel von 100 GW installierter Photovoltaik-Leistung nur dann erreichen kann, wenn man ab sofort jedes Jahr fĂĽnf GW netto zubaut", kommentiert Uwe Leprich, Ex-Abteilungsleiter beim Umweltbundesamt, das Vorhaben. FĂĽr das neue Ausbauziel fĂĽr Wind an Land sei aber der entscheidende Zusatz "netto" vergessen worden: Ein Bruttozubau von lediglich vier GW pro Jahr wĂĽrde den Bestand nur im Schneckentempo wachsen lassen.

Der Energiewirtschaftler rügt auch, dass die Regierung im ersten Quartal "nicht einmal den Anschein erweckt hat, sie wolle der fest angekündigten Nachbesserung der EEG-Novelle" Taten folgen lassen. Die Exekutive scheine sich damit abgefunden zu haben, "als Lethargiker-Kabinett im Hinblick auf den Klimaschutz und den Ausbau der erneuerbaren Energien in die Geschichtsbücher einzugehen und es der nächsten Regierung aufzubürden, die notwendigen Zielanpassungen und Maßnahmen sehr schnell vornehmen zu müssen".

Eine über 2022 hinausreichende Anpassung der Ausbauziele und Ausschreibungsmengen fehle weiter als Orientierungspunkt für die Marktteilnehmer und Investoren, moniert Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. Dies behinderte auch die Kommunen und Planungsverbände beim Ausweisen der erforderlichen Flächen. Erst der nächste Bundestag könne so die Aufgabe lösen, die neuen europäischen Klimaschutzziele mit einem 55-Prozent-Reduktionsziel und den steigenden Strombedarf etwa infolge der Wasserstoffstrategie in den künftigen Ausbau der Erneuerbaren zu übersetzen.

Kerstin Andreae, Geschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Initiative. Die Regierung müsse aber im Blick haben, dass erhöhte Ausschreibungsvolumina nur Sinn machten, "wenn ausreichend Flächen für neue Anlagen zur Verfügung stehen". Dazu seien Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und das Natur- und Artenschutzrecht anzupassen. Um grünen Strom wettbewerbsfähiger zu machen, sollte die EEG-Umlage mittelfristig weiter sinken. Die Steuer- und Abgabenlast sei hier mit über 50 Prozent zu hoch. Umweltfreundliche elektrische Anwendungen wie E-Mobilität müssten wettbewerbsfähiger gegenüber fossilen Energieträgern werden.

(axk)