EGMR-Urteil: Unzureichender Schutz vor Klimawandel verletzt Menschenrechte
(Bild: heise online / anw)
Die Schweiz muss mehr gegen den Klimawandel unternehmen, sie verstöĂt sonst gegen Menschenrechte, hat der zustĂ€ndige EuropĂ€ische Gerichtshof entschieden.
Indem die Schweiz nicht ausreichend viel gegen den Klimawandel unternimmt, verstöĂt sie gegen die EuropĂ€ische Menschenrechtskonvention. Das hat die GroĂe Kammer des EuropĂ€ischen Gerichtshofs fĂŒr Menschenrechte (EGMR) in StraĂburg am Dienstag entschieden. Das ist historisch die erste Entscheidung des Gerichtshofs zu diesem Themenkomplex.
Der Verein Klimaseniorinnen Schweiz hatte geklagt, weil Schweizer Behörden nicht ausreichend viel unternehmen wĂŒrden, um den Klimawandel einzudĂ€mmen. Ăltere Menschen wiesen durch vermehrte Hitzewellen eine gröĂere Sterblichkeit auf. Der EGMR meint, die Schweiz sei nicht ausreichend und rechtzeitig durch Gesetze und andere Regelungen ihren Verpflichtungen nachgekommen, den TreibhausgasausstoĂ, wie international vereinbart, zu reduzieren. Dadurch habe sie insbesondere gegen Artikel 8 der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention [1] verstoĂen, nach der jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz hat.
Zuvor hatten Schweizer Gerichte die Klimaseniorinnen mit ihrem Ansinnen abgewiesen. Der EGMR betonte nun, die Gerichte hĂ€tten keine ĂŒberzeugenden GrĂŒnde dafĂŒr vorgelegt, warum sie die Beschwerden abgelehnt haben. Insbesondere hĂ€tten sie zwingende wissenschaftliche Erkenntnisse zum Klimawandel nicht ernst genommen.
Zwei weitere Klagen
Der EGMR hatte in insgesamt drei FĂ€llen zu entscheiden. Im Fall eines ehemaligen BĂŒrgermeisters einer französischen Gemeinde ging es um VorwĂŒrfe gegen den französischen Staat, beispielsweise nicht ausreichend viel gegen vermehrte Ăberflutungen infolge des Klimawandels zu unternehmen. Da der KlĂ€ger nicht mehr in Frankreich lebe, konnte er sich nicht darauf berufen, von den vorgebrachten VorwĂŒrfen selbst betroffen zu sein.
Im dritten Fall sehen sich der heute 15 Jahre alte Portugiese Santos Oliveira und fĂŒnf junge MitklĂ€ger und -klĂ€gerinnen durch Auswirkungen des Klimawandels wie zunehmende WaldbrĂ€nde bedroht. Ihre Klage richtete sich gegen Portugal und 32 weitere europĂ€ische Staaten. Der EGMR wies ihre Klage ab, weil sie die Gerichtswege der beklagten Staaten nicht ausgeschöpft hĂ€tten.
Der EGMR befindet sich mit seinem Urteil auf einer Ă€hnlichen Linie wie das deutsche Bundesverfassungsgericht. Dies hatte vor drei Jahren entschieden [2], dass das bis dahin gĂŒltige Bundesklimaschutzgesetz nicht ausreiche, um die Freiheitsrechte jĂŒngerer Generationen zu schĂŒtzen. EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention [3] (PDF), nach der das Recht auf Leben gesetzlich geschĂŒtzt ist.
Wenn der EGMR eine Konventionsverletzung feststellt, muss der betroffene Staat darauf achten, nicht mehr gegen Konventionen zu verstoĂen. Andernfalls kann der EGMR weitere Urteile gegen diesen Staat erlassen. Mitunter können betroffene Staaten gehalten sein, ihre Gesetzgebung zu Ă€ndern, damit sie den Anforderungen der Konvention entspricht, erlĂ€utert der Gerichtshof.
(anw [5])
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[1] https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/convention_deu
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[3] https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/convention_deu
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