EMI vs. MP3tunes: New Yorker Gericht nur teilweise zuständig

Im Streit zwischen der EMI Group und MP3tunes wegen angeblicher Urherrechtsverletzungen hat das angerufene Gericht eine erste Entscheidung gefällt: Vorwürfe von EMI gegen MP3tunes-Chef Michael Robertson persönlich werden nicht verhandelt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Gründer und CEO des Online-Musikdienstleisters MP3tunes, Michael Robertson, hat einen Teilerfolg vor Gericht erzielt. In einem Verfahren wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen, das die EMI Group im Namen von Capitol Records und weiteren 13 ihrer Labels im vergangenen November gegen MP3tunes und Robertson angestrengt hat, befand der zuständige Richter am U.S. District Court for the Southern District of New York jetzt, dass sein Gericht zwar mögliche Urheberrechtsverstöße im Zusammenhang mit New Yorker MP3tunes-Kunden verhandeln könne, nicht aber Vorwürfe seitens EMI gegen MP3tunes-Chef Robertson persönlich.

MP3tunes, das seinen Geschäftssitz in San Diego (Kalifornien) hat, tritt als Music Service Provider auf und betreibt zwei Webseiten: www.mp3tunes.com und www.sideload.com. Auf mp3tunes.com werden virtuelle Schließfächer angeboten, in denen Anwender ihre legal gekauften Musiktitel online speichern können. Vorteil dieses Backups soll sein, dass sich damit etwa Datenverluste auf dem heimischen Rechner kompensieren lassen und dass man von jedem beliebigen Ort aus auf seine Musiksammlung zugreifen kann. Weil die Songs auch wieder auf Endgeräte überspielt werden können, sieht EMI in diesen Schließfächern jedoch eine Methode zur Verbreitung illegaler Musikkopien.

Zur Automatisierung der Backups bietet MP3tunes das Programm "LockerSync" für Windows, Mac OS und Linux an, das gekaufte Musik automatisch in den "Music Locker" kopiert. Bei der kostenlosen Version funktioniert dies nur mit DRM-freien Audiodateien, wie sie unter anderem von Amazon.com und iTunes angeboten werden. Die werbefreie Premium-Version speichert auch DRM-geschützte Titel – dafür werden aber jährlich knapp 40 US-Dollar fällig. Zudem bietet das Unternehmen in einem eigenen Online-Laden Musik vor allem weniger bekannter Künstler im MP3-Format an.

Parallel dazu betreibt MP3tunes die Website sideload.com, die Links zu kostenlosen Musik-Downloads aus dem Internet anzeigt. Darunter befinden sich mitunter auch Titel, die eigentlich nicht kostenlos verbreitet werden dürfen. Für diesen Sachverhalt weist sideload jedoch jede Verantwortung von sich: Die Website bezieht alle URLs aus der Datenbank der Schwesterseite. Lädt ein MP3tunes-Anwender ein Musikstück aus dem Internet in sein digitales Schließfach, übernimmt sideload diesen Titel automatisch in seine Hitparade.

EMI, das mit zahlreichen Labels in New York vertreten ist, ließ nun ermitteln, dass mindestens 400 New Yorker Bürger rund 950 mal Geld an MP3tunes gezahlt hätten; innerhalb von 12 Monaten seien 189.000 Song-Downloads von mp3tunes.com an "New Yorker IP-Adressen" registriert worden. Unabhängig davon, ob es sich dabei um legale oder illegale Downloads handelte, musste der Richter zunächst die Frage klären, ob er überhaupt für die Sache zuständig ist. Im Fall von MP3tunes bejahte er dies: Wenn ein auswärtiges Unternehmen wie im Fall MP3tunes nachweislich Geschäfte mit New Yorker Bürgern über das Internet tätige, sei New York als Gerichtsstand in diesen Fällen zuständig. Der Antrag von MP3tunes, das Verfahren an ein kalifornisches Gericht zu überweisen, wurde deshalb abgelehnt.

Anders sieht es hingegen im Fall von Robertson aus. Die Anwälte der EMI Group gaben an, Robertson habe sich mindestens zweimal geschäftlich in New York aufgehalten, um MP3tunes zu promoten, das mit seinen Produkten gegen geltendes Recht verstoße, weil Nutzer über sideload.com Zugang zu geschützten Songs erhielten, diese dann widerrechtlich in den Schließfächern von mp3tunes.com gespeichert und schließlich auf verschiedene Endgeräte geladen werden könnten. Der zuständige Richter folgte den Klägern in diesem Punkt jedoch nicht: Es gebe keine Anhaltungspunkte dafür, dass die Besuche Robertsons in New York im Zusammenhang mit den Sachverhalten der Klage stünden.

Der Richter wies zudem darauf hin, dass Robertson keinen persönlichen Profit aus den Umsätzen erziele, die MP3tunes mit New Yorker Bürgern erwirtschaftet habe: Obwohl CEO und Anteilseigner des Unternehmens, habe Robertson bislang weder ein Gehalt von MP3tunes bezogen noch Dividenden oder Bonusse erhalten. Für die persönlichen Anschuldigungen gegenüber Robertson seitens der EMI Group sei das Gericht deshalb nicht zuständig. Dem Antrag der Verteidigung, diesen Anklagepunkt fallen zu lassen, werde stattgegeben. Am 17. Oktober will das Gericht mitteilen, wie im Rechtsstreit "Capitol Records Inc. et al against MP3tunes, LLC et al" weiter verfahren wird. (pmz)