EU-Generalanwalt: Weitergabe von Flugpassagierdaten ist unzulässig

Philippe Léger sieht für das Abkommen der EU mit den USA keine rechtliche Grundlage.

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Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Philippe Léger, empfiehlt, das Abkommen zwischen der EU und den USA über die Weitergabe von Flugpassagierdaten aufzuheben. Weder der Beschluss des Rates über die Genehmigung des Abkommens noch die Entscheidung der Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes dieser Daten durch die USA festgestellt worden sei, beruhe auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage, teilt Léger heute mit (PDF-Datei). Er schlägt dem Europäischen Gerichtshof vor, diese beiden Entscheidungen für nichtig zu erklären. Dieser muss über eine Klage des EU-Parlaments gegen die Weitergabe von Passagierdaten entscheiden.

Die EU-Kommission hatte die Weitergabe von Daten an die USA im Mai 2004 freigegeben. Sie war davon ausgegangen, dass die an die US-Behörden übermittelten Flugpassagierdaten 'angemessen geschützt' würden. Der Generalanwalt hatte geprüft, ob die Entscheidung auf die Richtlinie 95/463 gestützt werden durfte, und ist zu dem Schluss gekommen, dass "die Kommission nach dieser Richtlinie nicht zum Erlass einer Entscheidung über das angemessene Schutzniveau für personenbezogene Daten befugt gewesen" sei. Ebenso sei Artikel 95 EG über Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten "keine geeignete Rechtsgrundlage".

"Die Ansicht des Generalanwalts ist für den Gerichtshof nicht bindend", heißt es in der Mitteilung von Léger. In den meisten Fällen folge aber der EUGH den gutachterlichen Empfehlungen. (anw)