EU-Gremien einig: Anonyme Barzahlungen nur noch bis 2999 Euro

Die neuen EU-Geldwäscheregeln stehen. Sie bringen eine Bargeldobergrenze und machen Bitcoin & Co. nachverfolgbar. Finanztransaktionen werden schärfer überwacht.

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Geldscheine mit Kluppen zum Trocknen aufgehängt

Die Europäische Union will gegen Geldwäsche stärker vorgehen.

(Bild: Olga Donchuk/Shutterstock.com)

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Unterhändler des EU-Parlaments, des Ministerrats und der Kommission haben sich in der Nacht zum Donnerstag auf ein weiteres Gesetzespaket im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verständigt. Barzahlungen über 10.000 Euro werden damit künftig in der gesamten EU verboten. Die Mitgliedstaaten erhalten zudem die Option, niedrigere Schwellenwerte festzulegen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plädierte bereits dafür, hierzulande eine Bargeldobergrenze "von deutlich unter 10.000 Euro" einzuführen. Zuständige wie Banken oder Händler müssen ferner die Identität einer Person feststellen und überprüfen, sobald es um Bargeldtransaktionen zwischen 3000 und 10.000 Euro geht. Anonyme Zahlungen sind also nur noch bis 2999 Euro möglich.

Teil der Initiative sind auch schärfere Vorgaben für den Einsatz virtueller Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple. Die EU-Kommission wollte mit ihren ursprünglichen Entwürfen hier sicherstellen, dass Transfers solcher bereits streng regulierter Krypto-Vermögenswerte "vollends nachverfolgt werden können". Die beiden Gesetzgebungsgremien gehen hier prinzipiell mit. Schon mit der aktuellen fünften Geldwäsche-Richtlinie, die nun durch eine sechste abgelöst wird, müssen Betreiber von Wechselstuben und andere Dienstleister für Krypto-Währungen ihre Kunden im Rahmen der "üblichen Sorgfaltspflichten" für Finanzhäuser kontrollieren. Ihnen obliegt so etwa, die Identität der Nutzer sowie ihre einschlägigen Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank zu speichern und Verdachtsfälle zu melden.

Mit der jetzt vereinbarten Reform werden diese Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter den Identifizierungsvorgaben unterworfen. Dienstleister rund um Bitcoin & Co. müssen den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden Genüge tun, wenn diese Transaktionen im Wert von 1000 Euro oder mehr durchführen. Die Übereinkunft enthält zudem verbindliche Maßnahmen zur Risikominderung bei Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets. Die EU-Regierungen drängten zuvor auch auf ein Verbot für Finanzinstitute und Zahlungsdienstleister, anonyme Konten, Sparbücher, Schließfächer, Münzen oder Geldbörsen für Krypto-Vermögenswerte zu führen. Die Sorgfaltspflichten sollen ferner ab 2029 für professionelle Fußballvereine und -vermittler gelten. Die EU-Staaten können hier aber Ausnahmen vorsehen.

Die nationalen Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen erhalten zudem mehr Befugnisse. Gemäß der Übereinkunft haben diese Financial Intelligence Units (FIUs) künftig sofortigen und direkten Zugriff auf Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsinformationen. Dazu gehören sollen Steuerinformationen, Daten über Gelder und andere Vermögenswerte, die aufgrund gezielter Finanzsanktionen eingefroren wurden, Informationen über Geldtransfers und Kryptotransfers, Kfz- und andere Fahrzeugregister, Zolldaten sowie nationale Waffenregister. FIUs können die Zustimmung zu einer Transaktion aussetzen oder verweigern, um ihre Analysen durchzuführen und gegebenenfalls Erkenntnisse an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Experten wie die Rechtswissenschaftlerin Carolin Kaiser halten die Zentralstellen schon lange für zu mächtig. Mit den seit Jahren immer wieder verschärften Geldwäschevorschriften bestehe ein Zwang zu einer unverhältnismäßigen Vorratsdatenspeicherung, mit der das Bankgeheimnis endgültig beerdigt werde. Der belgische Finanzminister zeigte sich dagegen im Namen der Ratspräsidentschaft überzeugt: Mit dem Paket werde sichergestellt, "dass Betrüger, organisierte Kriminalität und Terroristen keinen Raum mehr haben, ihre Gewinne über das Finanzsystem zu legitimieren". Den finalen Gesetzestexten müssen Parlament und Rat noch zustimmen, was als Formsache gilt.

(nie)