EU-Kartellrechtsprüfung: Wettbewerb im E-Commerce wird oft eingeschränkt
Die EU-Kommission hat einen Zwischenbericht zu ihrer kartellrechtlichen Untersuchung des E-Commerce-Sektors veröffentlicht. Produkthersteller neigen demnach vielfach zu wettbewerbsgefährdenden Geschäftspraktiken.
Die Bedeutung des elektronischen Handels ist in der EU groß. 2015 haben mehr als die Hälfte aller Erwachsenen aus den Mitgliedsstaaten Verbrauchsgüter oder Dienstleistungen übers Internet bestellt, in einigen Mitgliedstaaten sogar mehr als 80 Prozent. Dies geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten vorläufigen Analyse der EU-Kommission zu ihrer seit anderthalb Jahren laufenden Kartellrechtsprüfung des E-Commerce-Sektors hervor. Generell fungiert das Einkaufen übers Netz demnach als "wichtige Triebkraft für Preistransparenz und -wettbewerb": Verbrauchern hätten mehr Wahlmöglichkeiten und größere Chancen, das beste Angebot zu finden.
Mit der Untersuchung macht die Kommission aber auch Schattenseiten in der schönen neuen Online-Shoppingwelt aus. Hersteller von Verbrauchgütern streben demnach "anhand verschiedener Strategien mehr Kontrolle über den Produktvertrieb und die Markenpositionierung an". So seien selektive Distributionssysteme, bei denen Artikel ausschließlich von ausgewählten Vertragshändlern verkauft werden dürfen, weit verbreitet. Zunehmend verkauften Hersteller ihre Produkte zudem selbst übers Internet.
Viele Verkaufsbeschränkungen
Die Verfasser der Studie monieren weiter, dass Einzelhändler im Netz sich immer häufiger mit vertraglichen Verkaufsbeschränkungen von Produzenten konfrontiert sähen und der Wettbewerb damit eingeschränkt werden könnte. Dem Zwischenbericht nach unterliegen 40 Prozent einer Preisempfehlung oder gar -vorgabe und 20 Prozent klarer Auflagen zum Verkauf auf Online-Marktplätzen. Je zehn Prozent der Händler hätten auf Hürden bei Dienstleistern wie Preisvergleichs-Webseiten beziehungsweise bei grenzüberschreitenden Angeboten berichtet.
Schon im März hatte die Kommission erste Resultate zum Markt für digitale Inhalte publik gemacht. Geoblocking ist demnach bei den Anbietern sehr weit verbreitet und "alltäglich". Mögliche Gegenmaßnahmen erfordern laut der Brüsseler Behörde in diesem Bereich "eine Prüfung im Einzelfall", bei der auch mögliche Rechtfertigungsgründe für die Beschränkungen wie urheberrechtliche Vorgaben unter die Lupe genommen werden müssten.
Im E-Commerce tätige Unternehmen ermahnt die Kommission nun generell, "ihre Vertriebsverträge zu überprüfen und erforderlichenfalls in Einklang mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu bringen". Interessensvertreter können binnen zwei Monaten zu den bisherigen Ergebnissen per E-Mail Stellung nehmen. Mit dem Abschlussbericht zu der "Sektoruntersuchung" und einer möglichen Initiative für kartellrechtliche Konsequenzen ist im ersten Quartal 2017 zu rechnen. (axk)