EU-Kartellwächter untersuchen Facebook
Facebook sammle Daten über Konkurrenten auf dem Kleinanzeigen-Markt. Die EU-Kommission vermutet weiter, dass Facebook hier den Wettbewerb verfälscht.
Die EU-Kommission nimmt eine förmliche Untersuchung gegen Facebook auf. Es geht um den Verdacht auf Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit dem Kleinanzeigendienst "Facebook Marketplace". Dies teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Freitag in Brüssel mit. Die Kommission werde "diese eingehende Untersuchung vorrangig behandeln" und dabei mit der britischen Marktaufsichtsbehörde CMA kooperieren, die nun auch gegen Facebook ermittelt.
Die EU-Kommission untersucht, ob Facebook Werbedaten von Werbetreibenden auf anderen Märkten verwendet, etwa im Bereich der Kleinanzeigendienste, Mitteilung der EU-Kommission . Sie will auch untersuchen, ob Facebook mit der Kopplung seines Marketplace an sein soziales Netzwerk gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt. Facebooks Kleinanzeigenmarkt gibt es in Deutschland seit knapp vier Jahren.
"Facebook wird jeden Monat von fast 3 Milliarden Menschen genutzt und verfügt über insgesamt fast 7 Millionen Werbekunden", sagte Vestager. Das Unternehmen sammele große Datenmengen über die Aktivitäten seiner Nutzer und könne daher bestimmte Kundengruppen gezielt erreichen. "Wir werden eingehend untersuchen, ob Facebook dank dieser Daten einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil insbesondere im Bereich der Online-Kleinanzeigen innehat, über die Menschen Tag für Tag Waren kaufen und verkaufen."
Wertvolle Daten
Wenn Konkurrenzunternehmen von Facebook in dessen sozialem Netzwerk für ihre Dienste werben, gelange Facebook möglicherweise in den Besitz wirtschaftlich wertvoller Daten, vermutet die EU-Kommission. Diese Daten könnte Facebook dann im Wettbewerb mit ihnen nutzen. Dies gelte besonders für Betreiber von Online-Kleinanzeigendiensten. Diese würden in Facebooks sozialem Netzwerk Werbung für ihre Handelsplattformen schalten, gleichzeitig stünden sie mit "Facebook Marketplace" im Wettbewerb.
Nach vorläufigen Untersuchungen könne die Kommission nicht ausschließen, dass Facebook den Wettbewerb der Online-Kleinanzeigendienste verfälscht. Diese Praktiken könnten gegen die EU-Vorschriften über wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Unternehmen (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV) verstoßen und gegen die EU-Vorschriften über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102 AEUV) verstoßen.
(anw)