EU-Kommission: Milliarden-Beihilfen für Air France-KLM waren rechtens

Die EU-Kommission hat erneut geprüft, ob Beihilfen für Air France-KLM in Ordnung waren. Ryanair hat wiederf das Nachsehen.

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Nase eines Air-France-KLM-Flugzeugs.

(Bild: Air France-KLM)

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Die niederländischen und französischen staatlichen Beihilfen für die Fluggesellschaft Air France-KLM während der Coronavirus-Pandemie waren rechtens. Das meint die EU-Kommission, nachdem sie die von ihr 2020 bewilligten Beihilfen von insgesamt 10,4 Milliarden Euro erneut geprüft hat. Dazu war sie veranlasst, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union die Bewilligungen für nichtig erklärt hatte.

Während der Pandemie hat die EU-Kommission im März 2020 einen "Befristeten COVID-19-Rahmen" erlassen. EU-Mitgliedsstaaten sollten Unternehmen unterstützen können, die mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen hatten, so wie zum Beispiel Fluggesellschaften. Auch konnten sie Unternehmen für Einbußen entschädigen, die ihnen direkt durch die Coronakrise entstanden sind.

Vor diesem Hintergrund griff Frankreich Air France-KLM mit einer Garantie für Bankdarlehen in Höhe von 4 Milliarden Euro und einem Darlehen von 3 Milliarden Euro unter die Arme. Aus den Niederlanden kamen eine Darlehensgarantie über 2,4 Milliarden und ein Darlehen von einer Milliarde Euro, die die EU-Kommission im Mai und Juli 2020 genehmigte. Die irische Fluggesellschaft Ryanair ging dagegen juristisch vor und bekam Recht; das EU-Gericht hob die Bewilligungen im Dezember 2023 und Februar 2024 auf.

Ryanair kommentierte im Februar dieses Jahres, die staatlichen Beihilfen seien diskriminierend und damit illegal gewesen. In diesem Zusammenhang bezeichnete Ryanair die EU-Kommission als rückgratlos. Während der Coronavirus-Pandemie habe sie es den EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, "Zombie-Fluggesellschaften" im Namen verblassenden nationalen Prestiges Blankochecks auszustellen.

Die Kommission hat die Beihilfen nach eigenen Angaben neu bewertet. Auch auf der Grundlage des Befristeten COVID-19-Rahmens oder unmittelbar auf Basis des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) seien die Beihilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar. Sie waren geeignet, erforderlich und angemessen, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben dieser Mitgliedstaaten zu beheben. Die Kombination aller Beihilfen habe nicht zu einer unvereinbaren Kumulierung geführt, da die Summe unter den Obergrenzen geblieben seien, die im Befristeten Rahmen festgelegt wurden.

Ryanair hat zusammengerechnet, dass während der Pandemie 40 Milliarden Euro an Beihilfen an Fluggesellschaften floss. Das EU-Gericht habe Genehmigungen der EU-Kommission auch für andere Unternehmen für nichtig erklärt, beispielsweise auch an SAS oder die Lufthansa. Im Fall der Lufthansa geht es um Beihilfen von insgesamt 9 Milliarden Euro, die die EU-Kommission nun erneut prüft.

(anw)