EU-Kommission angeblich vor formalen Wettbewerbsbeschwerden gegen Amazon

Schon seit längerem untersucht die EU-Kommission Amazons Umgang mit den Händlern auf dem Marketplace. Nun steht offenbar der nächste Schritt bevor.

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EU-Kommission plant angeblich Wettbewerbsbeschwerden gegen Amazon

(Bild: Hadrian/Shutterstock.com)

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Die Europäische Kommission steht einem Medienbericht zufolge kurz davor, Amazon offiziell wettbewerbswidriges Verhalten im Umgang mit Händlern auf der eigenen Plattform vorzuwerfen. Das Wall Street Journal berichtet, die Brüsseler Behörde werde kommende oder übernächste Woche Beschwerdepunkte an Amazon übermitteln, zu denen der US-Konzern dann Stellung nehmen kann. Die Kommission will Amazon demnach vorwerfen, Daten von Händlern auf dem Marketplace abzugreifen, um damit eigene Produkte zu entwickeln und in Konkurrenz zu den Händlern zu treten.

Der Umgang von Amazon mit dem eigenen Marketplace ist schon seit längerem im Fokus von Kartellbehörden in Europa und den USA. Dort können Händler ihre Artikel über die Amazon-Website verkaufen und dabei bei Bedarf auch auf die Logistik-Infrastruktur des Konzerns zugreifen. Nach Firmenangaben stammt mehr als die Hälfte des weltweit über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes von diesen Verkäufern. Das Wall Street Journal hatte im April berichtet, dass Amazon Verkaufsdaten einzelner Produkte von Marketplace-Händlern dazu verwendet haben soll, um lukrative Konkurrenzprodukte unter eigenem Label zu entwickeln.

Margrethe Vestager, die EU-Wettbewerbskommissarin, hat nun offenbar genug Informationen zusammengetragen, um Amazon diese Vorwürfe anzutragen. Die dem Bericht zufolge bevorstehende sogenannte Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein förmlicher Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher Wettbewerbsverstöße. Die Parteien werden dabei schriftlich über die Punkte in Kenntnis gesetzt und können dann die Akten dazu einsehen sowie Stellung nehmen. Kommt die EU-Kommission danach zu dem Schluss, dass ausreichend Beweise für Zuwiderhandlungen vorliegen, kann sie das Verhalten untersagen und Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

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(mho)