EU-Kommission macht neuen Anlauf zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
Die EU-Behörde hält im Kern an ihrem Plan fest, die Verletzung von Urheber-, Patent- und Markenrechten künftig mit Geldstrafen zwischen 100.000 und 300.000 Euro oder bis zu vier Jahren Gefängnis strafrechtlich verfolgbar zu machen.
Die EU-Kommission hält im Kern an ihrem heftig umstrittenen Plan fest, die Verletzung von Urheber-, Patent- und Markenrechten künftig mit Geldbußen zwischen 100.000 und 300.000 Euro oder mit bis zu vier Jahren Gefängnis strafrechtlich verfolgbar zu machen. Justizkommissar Franco Frattini sieht den neuen Vorschlag hauptsächlich als strafrechtliche Ergänzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Produktpiraterie in Europa. "Die Annäherung der einschlägigen Strafvorschriften der Mitgliedsstaaten ist eine Mindestvoraussetzung, um gemeinsam dieses Übel an der Wurzel packen zu können, das unseren Volkswirtschaften schweren Schaden zufügt." Produktnachahmung und -piraterie seien häufig lukrativer als andere illegale Geschäfte und würden bislang noch nicht ausreichend streng geahndet. Deshalb würden kriminelle Vereinigungen zunehmend in diesen Bereich investieren. Dies habe zur Folge, dass ehrlichen Unternehmen die Wirtschaftsgrundlage genommen und Innovationen gebremst würden. Nicht zuletzt seien nachgeahmte Produkte in vielen Fällen gesundheitsschädlich und könnten die öffentliche Sicherheit gefährden.
Die hohen Strafvorschriften wollte die Brüsseler Behörde vergangenes Jahr schon einmal in ein Gesetzgebungsverfahren einfügen. Damals hatte sie ein zweigleisiges Verfahren über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des EU-Rates und für eine begleitende Richtlinie gewählt. Im Nachhinein hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die zur tatsächlichen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erforderlichen strafrechtlichen Vorschriften in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen und nicht über einen Rahmenbeschluss der Mitgliedsstaaten festgelegt werden dürfen. Die Kommission kündigte daher eine Überarbeitung ihres Vorhabens an. Am heutigen Tag des geistigen Eigentums hat sie nun den abgeänderten Richtlinienvorschlag angenommen, der den Rahmenbeschluss inhaltlich integriert.
Größere Korrekturen hat die Kommission nicht vorgenommen. So soll der Regelungsvorschlag trotz Protesten für alle Arten von Schutzrechtsverletzungen einschließlich vergleichsweise leicht möglichen Verletzungen von Patentansprüchen gelten. Dem Richtlinienvorschlag zufolge gilt als Straftat jede vorsätzliche, in gewerblichem Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung dazu. Die Höchststrafen sollen greifen, wenn die Straftat von einer kriminellen Vereinigung begangen wurde oder wenn von dem Verbrechen eine schwerwiegende Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit von Personen ausgeht. Die Mitgliedsstaaten können der Kommission zufolge aber über diesen Strafrahmen hinausgehen.
Den Richtlinienentwurf selbst hat die EU-Behörde noch nicht vorgelegt. So bleibt zunächst unklar, inwiefern auch die geplanten Befugnisse zu Hausdurchsuchungen und zur Konfiszierung von Beweismaterial für die Polizei beibehalten werden sollen. Experten erwarteten, dass zumindest die besonders umstrittene Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsteams mit den von illegalen Kopien und Fälschungen bedrohten Industrien zunächst gestrichen und in einem späteren Gesetzesvorhaben verbraten werden sollte. Ein Großteil der Wirtschaft hatte allerdings grundsätzliche Kritik an der "Streubomben-Gesetzgebung" geäußert. Verbraucherschützer fürchten, dass mit dem Gesetz der Entertainment-Industrie Mittel in die Hände gelegt werden, um gegen illegale Tauschbörsen-Nutzer mit der Strafrechtskeule vorgehen zu können.
Die Regelungen sollen die 2004 verabschiedete, bis zuletzt umstrittene Richtlinie zur "Durchsetzung der Rechte des Geistigen Eigentums" im zivilrechtlichen Bereich (PDF-Datei) ergänzen. Dafür gibt es inzwischen einen nicht weniger umkämpften Gesetzesvorschlag zur Umsetzung ins nationale Recht vom Bundesjustizministerium. Er sieht unter anderem vor, dass Rechteinhaber erstmals einen Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern erhalten. Dies würde es Konzernen aus der Musik- und Filmindustrie einfacher möglich machen, Nutzerinformationen zu auffällig gewordenen IP-Adressen abzufragen und damit in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen. (Stefan Krempl) / (anw)