EU-Kommission rügt Versäumnisse der Mitgliedstaaten im TK-Sektor

Schweden und Polen drohen wegen Nichtumsetzung von EU-Vorschriften EuGH-Verfahren. In Deutschland bemängelt die Kommission das Fehlen ausreichender Befugnisse für die Bundesnetzagentur.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die Europäische Kommission hat eine neue Runde von Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtbefolgung des EU-Telekommunikationsrechts gegen mehrere Staaten eröffnet. Polen und Schweden droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof: Den Skandinaviern hält die Kommission die "Nichtbeibehaltung von Marktschutzvorschriften des vorherigen Rechtsrahmens bis zum Abschluss von Marktanalysen" vor, Polen steht wegen fehlender Gewährleistung der Nummernübertragbarkeit am Pranger. In beiden Fällen erwartet die Kommission jedoch, dass die Staaten die zugesagten Korrekturmaßnahmen ergreifen, bevor die Klagen offiziell beim Gerichtshof eingereicht werden.

Deutschland hält die Kommission – ebenso wie Finnland und Polen – vor, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften keine ausreichenden Befugnisse für den jeweiligen Regulierer enthalten, in Deutschland trifft dieser Mangel die Bundesnetzagentur. Die Kommission hat den betroffenen Mitgliedstaaten "mit Gründen versehene Stellungnahmen" zukommen lassen.

In weiteren Fällen rügt die Kommission zahlreiche Mitgliedstaaten wegen Versäumnissen in den Bereichen Teilnehmerverzeichnisdienst, Schutz vor Spam und Nummernportabilität. Auf der anderen Seite hat die EU-Kommission neun frühere Verfahren eingestellt, nachdem die betroffenen Länder Abhilfe, zum Beispiel durch Änderung ihrer nationalen Gesetze, geschaffen haben. Nachdem auch in Polen die europaweite Notrufnummer 112 uneingeschränkt bereitgestellt ist, ist die 112 nach Angaben der Kommission nunmehr in allen EU-Staaten verfügbar, um Hilfe anzufordern. Eine Übersicht über den Stand von Vertragsverletzungsverfahren findet sich auf den Internet-Seiten der EU-Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien. (ssu)