EU-Kommission testet Microsoft-ZugestÀndnisse
Der Softwarekonzern hat nach Angaben der EU-WettbewerbshĂŒter weitgehende ZugestĂ€ndnisse bei der Offenlegung von Schnittstelleninformationen fĂŒr die Serverkommunikation gemacht.
Im Tauziehen um die ErfĂŒllung von EU-Sanktionen hat Microsoft in der vergangenen Woche weitgehende ZugestĂ€ndnisse zur Offenlegung von Schnittstelleninformationen fĂŒr die Serverkommunikation gemacht, hieĂ es laut dpa bei der EU-Kommission. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes kĂŒndigte in BrĂŒssel an, diese VorschlĂ€ge sollten nun bei einem "Markttest" Konkurrenten von Microsoft vorgelegt werden. Wie lange dieser Test lĂ€uft, sagte sie nicht.
Genaue Details zu den von Microsoft vorgeschlagenen MaĂnahmen zur Einhaltung der EU-Sanktionen wurden bislang nicht bekannt. Microsoft sicherte aber nach Angaben der EU-Kommission zu, dass der Konzern die Entwicklung und den Verkauf von Konkurrenz-Netzwerksystemen, die mit Windows-Personalcomputern und -Servern zusammenarbeiten sollen, weltweit nicht behindern und nicht gegen solche Systeme vorgehen wird. Die Kommunikationsprotokolle [1], die auch als Teil der auĂergerichtlichen Einigung [2] im US-Kartellverfahren bislang kostenpflichtig lizenziert werden mussten, sollen nun teilweise ohne LizenzgebĂŒhren herausgegeben werden.
Kroes erklĂ€rte, sie dringe auf eine vollstĂ€ndige ErfĂŒllung der EU-Sanktionen vom MĂ€rz 2004. Dazu gehört auch das Angebot eines Windows-Systems ohne Mediaplayer. "Ich bin froh, dass Microsoft gewisse Prinzipien anerkennt, auf denen die Umsetzung des Kommissionsbeschlusses basieren muss."
Microsoft hatte die VorschlĂ€ge zu den Wettbewerbsauflagen gerade noch rechtzeitig vor Ablauf eines Ultimatums der EU-Kommission in der vergangenen Woche eingereicht [3]. Im MĂ€rz 2004 hatte die EU-Kommission den Softwarekonzern wegen Marktmissbrauchs mit einem RekordbuĂgeld von 497,2 Millionen Euro bestraft [4] und zudem die Veröffentlichung der Schnittstellenspezifikationen fĂŒr die Server-Kommunikation und die Bereitstellung einer Windows-Version ohne integrierten Medienplayer verfĂŒgt. Ăber den Beschluss der WettbewerbshĂŒter steht zwar noch das von Microsoft angestrengte Hauptsacheverfahren vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof Erster Instanz an, die verhĂ€ngten Auflagen jedoch hatte der PrĂ€sident des EU-Gerichts bestĂ€tigt. Microsoft scheiterte mit einem Antrag, die Sanktionen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren auszusetzen. (jk [5])
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[1] http://www.microsoft.com/legal/protocols/
[2] https://www.heise.de/news/Microsoft-Lizenzpolitik-weiter-in-der-Kritik-97015.html
[3] https://www.heise.de/news/Microsoft-legt-Vorschlaege-zu-Wettbewerbsauflagen-in-Bruessel-vor-106844.html
[4] https://www.heise.de/news/EU-Kommission-verfuegt-Geldstrafe-und-Produktauflagen-gegen-Microsoft-95941.html
[5] mailto:jk@heise.de
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