EU-Kommission testet Microsoft-Zugeständnisse

Der Softwarekonzern hat nach Angaben der EU-Wettbewerbshüter weitgehende Zugeständnisse bei der Offenlegung von Schnittstelleninformationen für die Serverkommunikation gemacht.

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Von
  • Jürgen Kuri

Im Tauziehen um die Erfüllung von EU-Sanktionen hat Microsoft in der vergangenen Woche weitgehende Zugeständnisse zur Offenlegung von Schnittstelleninformationen für die Serverkommunikation gemacht, hieß es laut dpa bei der EU-Kommission. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes kündigte in Brüssel an, diese Vorschläge sollten nun bei einem "Markttest" Konkurrenten von Microsoft vorgelegt werden. Wie lange dieser Test läuft, sagte sie nicht.

Genaue Details zu den von Microsoft vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Sanktionen wurden bislang nicht bekannt. Microsoft sicherte aber nach Angaben der EU-Kommission zu, dass der Konzern die Entwicklung und den Verkauf von Konkurrenz-Netzwerksystemen, die mit Windows-Personalcomputern und -Servern zusammenarbeiten sollen, weltweit nicht behindern und nicht gegen solche Systeme vorgehen wird. Die Kommunikationsprotokolle, die auch als Teil der außergerichtlichen Einigung im US-Kartellverfahren bislang kostenpflichtig lizenziert werden mussten, sollen nun teilweise ohne Lizenzgebühren herausgegeben werden.

Kroes erklärte, sie dringe auf eine vollständige Erfüllung der EU-Sanktionen vom März 2004. Dazu gehört auch das Angebot eines Windows-Systems ohne Mediaplayer. "Ich bin froh, dass Microsoft gewisse Prinzipien anerkennt, auf denen die Umsetzung des Kommissionsbeschlusses basieren muss."

Microsoft hatte die Vorschläge zu den Wettbewerbsauflagen gerade noch rechtzeitig vor Ablauf eines Ultimatums der EU-Kommission in der vergangenen Woche eingereicht. Im März 2004 hatte die EU-Kommission den Softwarekonzern wegen Marktmissbrauchs mit einem Rekordbußgeld von 497,2 Millionen Euro bestraft und zudem die Veröffentlichung der Schnittstellenspezifikationen für die Server-Kommunikation und die Bereitstellung einer Windows-Version ohne integrierten Medienplayer verfügt. Über den Beschluss der Wettbewerbshüter steht zwar noch das von Microsoft angestrengte Hauptsacheverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof Erster Instanz an, die verhängten Auflagen jedoch hatte der Präsident des EU-Gerichts bestätigt. Microsoft scheiterte mit einem Antrag, die Sanktionen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren auszusetzen. (jk)