EU-Kommission untersucht erneut Rettungspaket für Lufthansa

Voriges Jahr erklärte das Gericht der Europäischen Union die Beihilfe-Genehmigung der EU-Kommission für nichtig. Deshalb muss sie jetzt neu prüfen.

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Lufthansa-Flugzeug in der Luft.

(Bild: Lufthansa)

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Die EU-Kommission kümmert sich erneut um das Rettungspaket für die Lufthansa, das sie im Sommer 2020 genehmigt hatte. Nachdem das Gericht der Europäischen Union die damalige Genehmigung im Mai 2023 für nichtig erklärt hatte, muss sie die Beihilfe nun noch einmal prüfen.

Die Lufthansa war seinerzeit durch die Folgen der Coronavirus-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten. Die EU-Kommission genehmigte deutsche Beihilfen in Höhe von insgesamt 9 Milliarden Euro. Sie meinte, diese seien mit den EU-Beihilfevorschriften und dem "Befristeten COVID-19-Rahmen" vereinbar. Dafür musste die Lufthansa einige Vorgaben einhalten, zum Beispiel keine Dividenden auszahlen und die Vergütung ihrer Geschäftsführung strikt begrenzen. Überdies musste die Lufthansa bis zu 24 Zeitnischen pro Tag für die Flughäfen Frankfurt am Main und München veräußern, um konkurrierenden Luftfahrtunternehmen die Möglichkeit zu geben, dort eine Basis zu errichten.

Das EU-Gericht befand, dass die Lufthansa gewährte Rekapitalisierungen mehrere der im "Befristeten COVID-19-Rahmen" festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllte. Jetzt will die EU-Kommission prüfen, ob die Lufthansa überhaupt beihilfefähig war und auch, ob ein Mechanismus notwendig ist, durch den der deutsche Staat aus der Kapitalbeteiligung schrittweise aussteigt. Prüfen will die Kommission laut Mitteilung auch, ob die Lufthansa außer an den Flughäfen Frankfurt am Main und München auch noch an anderen Flughäfen über erhebliche Marktmacht verfügt, insbesondere in Düsseldorf und Wien.

Den "Befristeten Rahmen" hatte die Kommission im März 2020 erlassen, damit die EU-Mitgliedstaaten den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum voll nutzen können, um die Wirtschaft in der Coronapandemie zu unterstützen. Dieser Rahmen wurde mehrmals verlängert, zuletzt im November 2021. Die Mitgliedstaaten konnten so beispielsweise Unternehmen unterstützen, die mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen hatten. Auch konnten sie Unternehmen für Einbußen entschädigen, die ihnen direkt durch die Coronakrise entstanden sind.

(anw)