EU-Kommission will Whistleblower stärker absichern
Die BrĂĽsseler Regierungseinrichtung hat einen Entwurf fĂĽr eine Richtlinie ausgearbeitet, mit dem sie EU-weit Mindeststandards fĂĽr den Schutz von Hinweisgebern etablieren will.
Mit mehreren Monaten Verspätung will die EU-Kommission am Mittwoch einen Richtlinienvorschlag präsentieren, mit dem Whistleblower in Firmen und Behörden besser geschützt werden sollen. Der Entwurf sieht laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung Mindeststandards für die gesamte EU vor, auf deren Basis Informanten vor Sanktionen bewahrt werden sollen, wenn sie die Öffentlichkeit auf Missstände in ihren Betrieben oder anderen Organisationen aufmerksam machen.
Den Begriff der erfassten Hinweisgeber will die Brüsseler Regierungsinstanz dabei recht weit fassen. So sollen neben Angestellten in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst auch unbezahlte Praktikanten, ehrenamtlich Tätige sowie Selbständige von den geplanten Regeln profitieren.
Entwurf sollte schon 2017 vorliegen
Das EU-Parlament hatte im Oktober mit einer Resolution den Handlungsdruck auf die Kommission noch einmal erhöht. Eigentlich sollte die Exekutiveinrichtung demnach schon bis Ende 2017 eine entsprechende Gesetzesinitiative vorlegen. Hinweisgeber spielten eine wichtige Rolle, um ernsthafte Verstöße gegen das öffentliche Interesse wie Korruption, Justizfehler, Steuervermeidung, Angriffe auf Menschenrechte oder einen mangelhaften Schutz von Nahrungsmitteln oder der Umwelt ans Licht zu bringen, betonten die Volksvertreter. LuxLeaks sowie die Panama- oder die Monsanto-Papiere hätten gezeigt, dass Whistleblower bereits vielfach die Demokratie gestärkt hätten.
Ähnlich begründet die Kommission nun ihr Vorhaben. Hinweisgeber "helfen dabei, Bedrohungen oder Schäden für das öffentliche Interesse aufzudecken", konstatiert sie. Viele Informanten halte die Angst vor Vergeltung aber noch davor ab, ihre Bedenken oder Erfahrungen öffentlich zu machen. Laut einer Untersuchung der Kommission liegt so der finanzielle Schaden aufgrund des fehlenden Schutzes von Hinweisgebern allein im öffentlichen Auftragswesen in der EU zwischen 5,8 und 9,6 Milliarden Euro pro Jahr.
Schutz unabhängig von der Absicht
Die Mitgliedsstaaten sollen daher nun dafür sorgen, dass etwa in Firmen "interne Kanäle und Verfahren für die Berichterstattung und Weiterverfolgung" von Hinweisen der Belegschaft etabliert werden. Gegebenenfalls seien dabei vorab Gewerkschaften und andere Sozialpartner anzuhören.
Anders als das Bundesjustizministerium will die Kommission zudem Whistleblower unabhängig davon schützen, ob sie "in der Absicht" handeln, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen. Eine solche Voraussetzung hat das Haus von Katarina Barley (SPD) in einen Referentenentwurf eingebaut, mit dem es eine EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen umsetzen will. (axk)