EU-Parlament beschließt Recht auf Reparatur und Ökodesign-Gesetz
Der neue Anspruch der Verbraucher auf Reparatur defekter Geräte wie Smartphones oder Waschmaschinen soll die Kreislaufwirtschaft beflügeln.
Mit der großen Mehrheit von 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen hat das EU-Parlament am Dienstag den Entwurf für eine Richtlinie für ein Recht auf Reparatur verabschiedet. Der neue Anspruch gilt für Produkte, für die im EU-Recht schon Reparaturanforderungen mit dem Ökodesign-Ansatz bestehen. Das sind Smartphones, Tablets, Server, Bildschirme, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Schweißgeräte sowie bald auch Staubsauger.
Die Abgeordneten wollten diese Liste etwa auch um Fahrräder erweitern, doch die EU-Länder waren dagegen und setzten sich letztlich durch. Die Richtlinie verpflichtet Verkäufer, Reparaturen anzubieten, wenn Produkte während der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsfrist versagen. Im Anschluss verlängert sich der Anspruch um ein Jahr. Entscheiden sich Verbraucher für ein Ersatzangebot, profitieren sie dagegen erneut von der gesetzlichen Gewährleistungsdauer von zwei Jahren.
Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen. Dabei müssen sie insbesondere auch angeben, wie viel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden. Originalteile für technisch reparierbare Geräte sind zu einem angemessenen Preis bereitzustellen. Die Gesetzgeber untersagen es zudem Herstellern, Ausbesserungen vertraglich, technisch oder durch Softwareeinstellungen zu erschweren, etwa indem sie die Verwendung gebrauchter, kompatibler oder im 3D-Druckverfahren gefertigter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturwerkstätten behindern.
Jeder Mitgliedsstaat muss ferner mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen wie Gutscheine, Kurse, Informationskampagnen oder die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Reparaturleistungen. Hierzulande gibt es immer wieder Appelle, einen bundesweiten Reparaturbonus für Elektrogeräte nach dem Vorbild Thüringens einzuführen.
Ökodesign mit digitalem Produktpass und Reparaturindex
Die EU-Kommission erhoffte sich von ihrem ursprünglichen Vorschlag im März 2023, dass Verbraucher Kosten sparen, die Kreislaufwirtschaft gefördert wird und die Ziele des nachhaltigen Konsums und des Green Deals durch weniger Elektroschrott näher rücken. Das Bündnis Right to Repair Europe spricht von einem "Sprung nach vorne", der aber nicht weit genug gehe. Die Volksvertreter befürworteten zudem ebenfalls mit großem Zuspruch die neue Ökodesign-Verordnung, die die Reparierbarkeit von Produkten in der Herstellungsphase, Langlebigkeit und Recycling fördern soll. Die Vorgaben berücksichtigen Praktiken im Zusammenhang mit vorzeitiger geplanter Obsoleszenz. So wollen die Abgeordneten verhindern, dass ein Produkt etwa aufgrund von Designmerkmalen, Nichtverfügbarkeit von Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen oder fehlenden Software-Updates nicht mehr funktions- oder weniger leistungsfähig ist.
Künftig sollen so nur noch Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und energieeffizient sind. Die Verordnung gilt grundsätzlich für fast alle Warenkategorien, also etwa für Geschirrspüler, Fernseher, Telefone, Laptops, Fenster und Ladegeräte. Außen vor bleiben etwa Autos, wenn für sie in anderen Gesetzen schon einschlägige Vorschriften gelten. Festgelegt sind grundlegende Leistungsanforderungen, die die EU-Kommission für konkrete Produktgruppen ausdefinieren soll. Dazu kommen hilfreiche Instrumente für die Kaufentscheidung, wie ein digitaler Produktpass. Dieser soll – etwa über einen QR-Code – Auskunft über die Nachhaltigkeit von Waren geben. Auch ein neues Ökodesign-Label sowie ein Reparierbarkeitsindex werden Pflicht. Die innerhalb von zwei Jahren umzusetzende Richtlinie und die direkt geltende Verordnung werden nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt noch im 2. Quartal in Kraft treten.
(mki)