EU-Parlament weitet Europol-Befugnisse im Anti-Terror-Kampf deutlich aus

Der Auftrag von Europol wird auf grenzüberschreitende Kriminalität etwa im Internet und die Terrorismusbekämpfung ausgedehnt, hat das EU-Parlament beschlossen. Die Kooperation mit Firmen wie Facebook oder Google soll gestärkt werden.

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Europol-Hauptquartier

(Bild: dpa, Lex van Lieshout/Archiv)

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Das EU-Parlament hat am Mittwoch einen Verordnungsentwurf abgesegnet, mit dem es Europol für den Kampf gegen den Terror und Cybercrime aufrüsten will. Für beide Verbrechensformen wird die Den Haager Polizeibehörde mit dem Beschluss offiziell zuständig und darf auch Spezialeinheiten bilden, um schneller auf Bedrohungen reagieren zu können. Zudem haben die Abgeordneten die umstrittene Meldestelle für rechtswidrige Internetinhalte und Online-Hetze sowie das übergeordnete "Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung" bei Europol auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt.

Die Eurocops dürfen laut der Initiative, auf die sich Verhandlungsführer der Volksvertreter und der Mitgliedsstaaten im November geeinigt hatten, dürfen künftig auch Daten von privaten Stellen wie Firmen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen austauschen. Die Internet-Meldestelle könnte etwa mit Konzernen wie Facebook, Google oder Twitter direkt kooperieren und von diesen verlangen, dass vom "Islamischen Staat" verbreitete Propaganda rasch gelöscht wird, heißt es beim Parlament.

Um terroristische Bedrohungen ausmachen zu können, sei ein solcher "Dialog" unverzichtbar, hatte die Ratspräsidentschaft zuvor argumentiert. Facebook etwa müsse bei einem Europol-Hinweis verpflichtet sein, die Fahnder über weitere Konten und Profile aufzuklären, die eine mit einer bestimmten IP-Adresse verknüpfte Person habe. Letztlich bleiben die Strafverfolger dabei aber auf die Kooperationsbereitschaft der Betreiber angewiesen; sie dürfen Informationen entgegennehmen und weitergeben, nicht aber gezielt selbst Auskünfte verlangen.

Zugleich soll der Informationsaustausch zwischen Europol und Behörden der EU-Länder intensiviert werden. Parallel bemühte sich der Gesetzgeber um eine bessere Kontrolle der Strafverfolger. Der Europäische Datenschutzbeauftragte und ein parlamentarischer Kontrollausschuss sollen ihre Tätigkeit überwachen. Ein offizielles Beschwerdeverfahren für die Bürger wird eingeführt.

Cornelia Ernst, Innenexpertin der Linksfraktion, zeigte sich enttäuscht über die neuen Kontrollmöglichkeiten, da damit nicht einmal ein Aktenzugang oder Beschlussfähigkeiten einhergingen. Sie beklagte zudem, dass Europol ermächtigt werde, im Rahmen der Meldestelle das Internet in legale und illegale sowie erwünschte und unerwünschte Inhalte aufzuteilen. Dies könne nur eine Aufgabe für Gerichte sein, nicht für die Polizei. Der EU-Rat hat den Entwurf bereits abgesegnet, sodass die Verordnung nun 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten kann und von Mai 2017 an wirksam sein wird. (axk)