EU-Rat einigt sich auf E-Rechnung und Umsatzsteuermeldung in Echtzeit​
Nach fast 2-jährigen Verhandlungen hat sich der Ministerrat auf ein Paket zur Reform des Mehrwertsteuersystems geeinigt, die mit der E-Rechnung verknüpft ist.​

(Bild: Andrey_Popov/Shutterstock.com)
Durchbruch im EU-Rat nach knapp zweijährigen Debatten: Das Ministergremium hat sich am Mittwoch auf ein Gesetzespaket verständigt, mit dem die Mehrwertsteuervorschriften in allen Mitgliedsstaaten ans digitale Zeitalter angepasst werden sollen. Es umfasst Vorschriften für die Umsatzsteuermeldung in Echtzeit auf Basis der elektronischen Rechnung sowie für Geschäfte, die über digitale Plattformen wie Uber, Lyft und Airbnb abgewickelt werden. Zudem sollen One-Stop-Shops eingerichtet beziehungsweise ausgebaut werden, damit Unternehmen nicht in jedem Mitgliedstaat, in dem sie geschäftlich tätig sind, kostspielige Mehrwertsteuerregistrierungen durchführen müssen. Hauptziel des Dossiers ist es, Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Derzeit werden Firmen alle paar Monate aufgefordert, ihren nationalen Steuerbehörden "Zusammenfassende Meldungen" über Waren und Dienstleistungen vorzulegen, die sie an Unternehmen in anderen Mitgliedsstaaten verkauft oder geliefert haben. Dadurch eröffneten sich Betrügern die Möglichkeit, die Schwierigkeiten der Behörden bei der schnellen Erkennung verdächtiger oder betrügerischer Transaktionen auszunutzen, gibt der Rat zu bedenken. Dem wollen die Regierungsvertreter – wie von der EU-Kommission Ende 2022 vorgeschlagen – mit einem Echtzeitsystem entgegenwirken. Unternehmen müssen demnach E-Rechnungen für grenzüberschreitende Transaktionen ausstellen und die Daten automatisch an ihre Steuerverwaltung melden.
Dafür sollen die bestehenden europäischen Standards für die E-Rechnungsstellung im Bereich der öffentlichen Beschaffung genutzt werden, heißt es aus Brüssel. Die nationalen Steuerbehörden werden die Daten dann dem Plan nach über ein neues IT-System austauschen, das eine Analyse verdächtiger Aktivitäten ermögliche. Mehrwertsteuerpflichtige Firmen müssen hierzulande von Anfang 2025 an bei Umsätzen im Inland E-Rechnungen empfangen können. Darin werden die Inhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dargestellt, also nicht etwa auf Papier oder in einer Bilddatei wie einem PDF. Insbesondere Rechnungen nach dem XStandard und dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 empfehlen sich dabei.
Plattformbetreiber sollen Umsatzsteuer abfĂĽhren
Auch der Einsatz weiterer europäischer Rechnungsformate wie FatturaPA (Italien) oder Factur-X (Frankreich) kommt infrage. Der Rat war sich einig, dass dieses EU-Meldesystem 2030 einsatzbereit sein soll. Alle bestehenden nationalen Verfahren müssen bis 2035 mit dem EU-Ansatz interoperabel sein. Die Bundesregierung erklärte jüngst, dass für die E-Rechnung ein E-Mail-Postfach ausreiche. Damit würden aber nur aktuell die Mindestanforderungen erfüllt, gibt der E-Rechnungsverband zu bedenken. Die in diesen Rechnungen enthaltenen steuerlich relevanten Daten müssten bis zum Ende des Jahrzehnts in Echtzeit an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dafür eigne sich das Peppol-Netzwerk am besten.
Derzeit entrichteten viele Anbieter von Online-Unterkunftsvermietungen und Personenbeförderungsdiensten keine Mehrwertsteuer, monieren die EU-Länder. Dies liege vor allem daran, dass es sich dabei entweder um Einzelanbieter wie einen Fahrer oder einen Vermieter oder um kleine Unternehmen handele, die sich in der Regel nicht für die Umsatzsteuer registrieren lassen müssten oder sich ihrer Verpflichtungen oder der Steuervorschriften in anderen Mitgliedstaaten oft gar nicht bewusst seien. Nach den neuen Regeln sind die Betreiber der Plattformwirtschaft für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich, wenn ihre Dienstleister dies selbst nicht tun. Der Rat hat den EU-Ländern dabei aber mehr Spielraum gelassen. Nach den Änderungen muss das EU-Parlament noch einmal konsultiert werden. Im Anschluss kann das Ministergremium die Richtlinie und die zwei Verordnungen formell annehmen, wofür Einstimmigkeit nötig ist.
(mki)