EU-Rat vertagt Beratungen zur Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßt die Verschiebung der Absprachen über die EU-weite Datenerfassung, da noch eine Reihe von Fragen ungeklärt seien.

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Das heftig umstrittene EU-Dossier für einen Rahmenbeschluss zur Einführung einer Mindestspeicherfrist für die so genannten Telekommunikationsverkehrsdaten wird gemäß einer Entscheidung der niederländischen Ratspräsidentschaft zunächst nicht von den Justizministern weiter behandelt. Die entsprechende Vorlage der Länder Frankreich, Großbritannien Irland und Schweden hatten die Niederländer zwar zunächst überarbeitet, dann aber doch von der Tagesordnung des Ministerrats genommen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßt die Verschiebung der heiklen Entscheidung über die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung: "Bevor wir auf Ministerebene in der EU diesen Entwurf diskutieren, sind nach Ansicht der Bundesregierung eine Reihe von Vorfragen zu klären", sagt die SPD-Politikerin. Die Klarstellungen müssten insbesondere von den "Einbringerstaaten" des Entwurfs sowie der Ratspräsidentschaft herbeigeführt werden. Erst wenn sich "eine belastbare Grundlage für eine von politischer Verantwortung getragene Entscheidung herausgebildet" habe, könne diese "intensiv diskutiert werden".

Das in Brüssel vorgelegte Papier ist demnach im Justizministerium nun doch durchgefallen. Zypries hatte kürzlich mit der Unterstützung der Vorratsdatenspeicherung geliebäugelt, was zu heftigen Protesten innerhalb der SPD-Fraktion im Bundestag sowie bei Datenschützern und den betroffenen Telekommunikationsunternehmen geführt hatte. Nun erklärt sie: "Die Bundesregierung stand und steht der Einführung einer Speicherungsverpflichtung zwar nicht von vornherein ablehnend, wohl aber sehr kritisch gegenüber." Denn mit einer solchen Auflage seien "schwierige und noch weitgehend ungeklärte Probleme sowohl verfassungsrechtlicher, datenschutzrechtlicher als auch wirtschaftlicher Art verbunden".

Wie bedeutsam Telekommunikationsverkehrsdaten für eine effektive und erfolgreiche Arbeit der Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten sind, wüssten alle, betont Zypries weiter. Deshalb habe der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung die Geltungsdauer der Paragraphen 100 g und h der Strafprozessordnung verlängert. Sie würden den Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Telekommunikationsuntenehmen die Befugnis einräumen, im Einzelfall Auskunft über eben diese Daten zu verlangen. Eine weitergehende europäische Regelung müsse "mit Blick auf Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis, aber auch im Hinblick auf damit möglicherweise verbundene Belastungen der Wirtschaft dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen". Noch sei hier eine "seriöse Einschätzung der tatsächlichen Erfordernisse und eine ernsthafte Abwägung der betroffenen Belange" nicht möglich.

Bei der im EU-Rat vorgeschlagenen Vorratsspeicherung geht es um sämtliche Daten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen. Dabei würde es in der digitalen Telekommunikationswelt laut Experten zu einer problematischen Vermischung der technischen Verkehrs- und Verbindungsdaten mit Inhalten kommen. Die URL einer Website etwa gibt Aufschluss über die betrachteten Informationen. Auch bei SMS-Botschaften, die über die Signalisierungsnetze im Mobilfunk gesendet werden, sind in den Verbindungsdaten automatisch die Inhalte enthalten. Datenschützer fürchten, dass damit das elektronische Leben der Bürger größtenteils erfassbar wäre. Die Wirtschaft warnt vor der Anlage unverarbeitbarer, gigantischer Datenhalden. Zypries ist dagegen noch der Ansicht, dass es den Ermittlern nur auf Daten ankomme, "die Feststellungen dazu ermöglichen, von welchem Telekommunikationsanschluss zu welchem Zeitpunkt Kontakt zu einem anderen Telekommunikationsanschluss aufgenommen wurde". (Stefan Krempl) / (anw)