Regelungen zur Telefonüberwachung werden verlängert

Die Ermittlungsbehörden dürfen auch in den kommenden Jahren auf die Telefonverbindungsdaten verdächtiger Personen zugreifen.

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  • dpa

Die Polizei darf auch in den kommenden Jahren auf die Telefonverbindungsdaten verdächtiger Personen zugreifen. Eine entsprechende Regelung, die Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre, wurde am Donnerstagabend vom Bundestag bis Ende 2007 verlängert. Bis auf die PDS stimmten alle Fraktionen zu. Danach müssen die Telefonanbieter den Ermittlungsbehörden über Telefonnummern von Anrufern und Angerufenen sowie über den Standort des Telefonierenden Auskunft geben.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), verwies auf die Notwendigkeit dieses Ermittlungsinstrumentes. So könnten im Bereich der organisierten Kriminalität auf diesem Wege Strukturen und Verbindungen zwischen verschiedenen Bandenmitgliedern aufgedeckt werden. Zudem seien flüchtige Personen auf einem anderen Wege kaum aufzuspüren. Die Diskussion um die geplante und heftig kritisierte Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat ist von diesem Beschluss nicht berührt. (dpa) / (jk)