EU-Staatschefs und Innenminister drÀngen auf neue Vorratsdatenspeicherung
(Bild: Juice Flair/Shutterstock.com)
Die Innenminister von Bund und LĂ€ndern halten es fĂŒr nötig, vor allem IP-Adressen wieder zeitnah verdachtsunabhĂ€ngig zu protokollieren.
Die hierzulande auf Eis liegende Vorratsdatenspeicherung soll zumindest teilweise wieder aufgetaut werden. DafĂŒr haben sich die Innenminister von Bund und LĂ€ndern auf ihrer am Freitag zu Ende gegangenen, virtuell abgehaltenen Herbstkonferenz ausgesprochen. Sie waren sich einig, dass die Bundesregierung auf Basis der jĂŒngsten einschlĂ€gigen Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) "rechtssichere Handlungsmöglichkeiten" zur anlasslosen Speicherung von Nutzerdaten identifizieren sollte.
"Es geht darum, bestehende LĂŒcken zu schlieĂen und die Speicherung von IP-Adressen zeitnah zu realisieren", betonte der thĂŒringische Innenminister Georg Maier (SPD). Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK) verwies dabei vor allem auf die zuvor bereits ausgemachten "besonders dringlichen Bereiche" [1] wie die "BekĂ€mpfung der Kinderpornographie" oder "HasskriminalitĂ€t mit rechtsextremistischen Morddrohungen". Das Bundesinnenministerium soll sich dem Beschluss nach nun fĂŒr einen entsprechenden Neuanlauf innerhalb der Bundesregierung einsetzen.
Gesetz liegt auf Eis
Das hiesige Gesetz, wonach Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten fĂŒr zehn und Standortinformationen fĂŒr vier Wochen ohne Verdacht aufbewahren [2] und auf Anordnung hin an Ermittler herausgeben mĂŒssen, ist aufgrund von Entscheidungen von Verwaltungsgerichten derzeit ausgesetzt [3]. Es wird vom Bundesverfassungsgericht und dem EuGH ĂŒberprĂŒft [4]. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht davon aus, dass die Vorgaben nicht zu halten sind [5].
Mit seinen Entscheidungen vom Oktober [6] hat der EuGH sein bisheriges Nein zur Vorratsdatenspeicherung [7] aber aufgeweicht. Die Luxemburger Richter halten Ausnahmen etwa im Falle einer aktuellen Bedrohung der nationalen Sicherheit fĂŒr möglich. Das verhĂ€ltnismĂ€Ăige Sammeln von IP-Adressen sei eine vergleichsweise kleine GrundrechtsbeeintrĂ€chtigung. Die CDU-Justizminister dreier BundeslĂ€nder hatten deshalb bereits die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung gefordert [8].
"MassenĂŒberwachung ist illegal"
Die BĂŒrgerrechtsorganisation Digitalcourage hielt dagegen [9]: "Die Urteile des EU-Gerichtshofs aus dem Oktober 2020 haben erneut klar gemacht, dass anlasslose MassenĂŒberwachung illegal ist." Nötig sei eine sachgerechte Politik, "die grundrechtsfreundliche Alternativen zur MassenĂŒberwachung in den Fokus nimmt".
Die Innenministerkonferenz betont darĂŒber hinaus, dass der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus "nur gemeinsam von starken Sicherheitsbehörden des Bundes und der LĂ€nder wirksam gefĂŒhrt werden" könne. Die Innenminister begrĂŒĂen die im Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Verfassungsschutzrechts [10] vorgesehene Regel zur Quellen-TelekommunikationsĂŒberwachung. Damit sollen alle Geheimdienste von Bund und LĂ€ndern die Befugnis erhalten, mithilfe von Staatstrojanern Messenger-Kommunikation etwa via WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls abzuhören [11].
Auch der EU-Rat macht Druck
Auch die Staats- und Regierungschefs der EU machten auf ihrem Gipfeltreffen am Donnerstag Druck: "Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Strafverfolgungs- und Justizbehörden in der Lage sind, ihre rechtmĂ€Ăigen Befugnisse sowohl online als auch offline auszuĂŒben, um schwere Straftaten zu bekĂ€mpfen", schreiben sie in der SchlusserklĂ€rung des EuropĂ€ischen Rates [12]. Die Arbeiten zur Vorratsdatenspeicherung, die zur BekĂ€mpfung schwerer Straftaten erforderlich sind, mĂŒssten daher im Lichte der jĂŒngsten Rechtsprechung des EuGH und "unter uneingeschrĂ€nkter Achtung der Grundrechte und -freiheiten vorangebracht werden".
Um die Strafverfolgung in der gesamten EU und das ordnungsgemĂ€Ăe Funktionieren des Schengen-Raums weiter zu unterstĂŒtzen, sollte die Umsetzung bereits vereinbarter MaĂnahmen zudem "erheblich beschleunigt werden", verlangt der Rat. Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und Koordinierung sollten verstĂ€rkt werden. Die Mitgliedsstaaten mĂŒssten "vollen Gebrauch machen" von den zahlreichen EU-Informationssystemen fĂŒr die innere Sicherheit [13] und die Grenzkontrolle und vor allem sĂ€mtliche Daten ĂŒber "GefĂ€hrder" in ihre Datenbanken eintragen.
(vbr [15])
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[3] https://www.heise.de/news/Bundesnetzagentur-setzt-Vorratsdatenspeicherung-aus-3757527.html
[4] https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-landet-vor-dem-Europaeischen-Gerichtshof-4539396.html
[5] https://www.heise.de/news/Bundestagsgutachter-Gesetz-zur-Vorratsdatenspeicherung-wackelt-4969876.html
[6] https://www.heise.de/news/EuGH-Urteile-Der-alte-Zombie-Vorratsdatenspeicherung-lebt-4922543.html
[7] https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-bekraeftigt-Anlasslose-Vorratsdatenspeicherung-ist-illegal-3578920.html
[8] https://www.heise.de/news/Drei-Bundeslaender-fordern-Wiederaufnahme-der-Vorratsdatenspeicherung-4966157.html
[9] https://digitalcourage.de/blog/2020/vorratsdatenspeicherung-213-innenministerkonferenz
[10] https://www.heise.de/news/Trojaner-fuer-Geheimdienste-Datenschuetzer-sieht-die-Demokratie-bedroht-4937993.html
[11] https://www.heise.de/news/Kabinett-will-Geheimdiensten-Zugriff-auf-Messenger-Nachrichten-geben-4934988.html
[12] https://www.consilium.europa.eu/media/47296/1011-12-20-euco-conclusions-en.pdf
[13] https://www.heise.de/news/EU-Gremien-einigen-sich-auf-Biometrie-Superdatenbank-4298747.html
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