EU-Staatschefs und Innenminister drängen auf neue Vorratsdatenspeicherung

Die Innenminister von Bund und Ländern halten es für nötig, vor allem IP-Adressen wieder zeitnah verdachtsunabhängig zu protokollieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 71 Kommentare lesen

(Bild: Juice Flair/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die hierzulande auf Eis liegende Vorratsdatenspeicherung soll zumindest teilweise wieder aufgetaut werden. Dafür haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer am Freitag zu Ende gegangenen, virtuell abgehaltenen Herbstkonferenz ausgesprochen. Sie waren sich einig, dass die Bundesregierung auf Basis der jüngsten einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) "rechtssichere Handlungsmöglichkeiten" zur anlasslosen Speicherung von Nutzerdaten identifizieren sollte.

"Es geht darum, bestehende Lücken zu schließen und die Speicherung von IP-Adressen zeitnah zu realisieren", betonte der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD). Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK) verwies dabei vor allem auf die zuvor bereits ausgemachten "besonders dringlichen Bereiche" wie die "Bekämpfung der Kinderpornographie" oder "Hasskriminalität mit rechtsextremistischen Morddrohungen". Das Bundesinnenministerium soll sich dem Beschluss nach nun für einen entsprechenden Neuanlauf innerhalb der Bundesregierung einsetzen.

Das hiesige Gesetz, wonach Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten für zehn und Standortinformationen für vier Wochen ohne Verdacht aufbewahren und auf Anordnung hin an Ermittler herausgeben müssen, ist aufgrund von Entscheidungen von Verwaltungsgerichten derzeit ausgesetzt. Es wird vom Bundesverfassungsgericht und dem EuGH überprüft. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht davon aus, dass die Vorgaben nicht zu halten sind.

Mit seinen Entscheidungen vom Oktober hat der EuGH sein bisheriges Nein zur Vorratsdatenspeicherung aber aufgeweicht. Die Luxemburger Richter halten Ausnahmen etwa im Falle einer aktuellen Bedrohung der nationalen Sicherheit für möglich. Das verhältnismäßige Sammeln von IP-Adressen sei eine vergleichsweise kleine Grundrechtsbeeinträchtigung. Die CDU-Justizminister dreier Bundesländer hatten deshalb bereits die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung gefordert.

Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hielt dagegen: "Die Urteile des EU-Gerichtshofs aus dem Oktober 2020 haben erneut klar gemacht, dass anlasslose Massenüberwachung illegal ist." Nötig sei eine sachgerechte Politik, "die grundrechtsfreundliche Alternativen zur Massenüberwachung in den Fokus nimmt".

Die Innenministerkonferenz betont darüber hinaus, dass der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus "nur gemeinsam von starken Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wirksam geführt werden" könne. Die Innenminister begrüßen die im Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Verfassungsschutzrechts vorgesehene Regel zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Damit sollen alle Geheimdienste von Bund und Ländern die Befugnis erhalten, mithilfe von Staatstrojanern Messenger-Kommunikation etwa via WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls abzuhören.

Auch die Staats- und Regierungschefs der EU machten auf ihrem Gipfeltreffen am Donnerstag Druck: "Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Strafverfolgungs- und Justizbehörden in der Lage sind, ihre rechtmäßigen Befugnisse sowohl online als auch offline auszuüben, um schwere Straftaten zu bekämpfen", schreiben sie in der Schlusserklärung des Europäischen Rates. Die Arbeiten zur Vorratsdatenspeicherung, die zur Bekämpfung schwerer Straftaten erforderlich sind, müssten daher im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des EuGH und "unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und -freiheiten vorangebracht werden".

Um die Strafverfolgung in der gesamten EU und das ordnungsgemäße Funktionieren des Schengen-Raums weiter zu unterstützen, sollte die Umsetzung bereits vereinbarter Maßnahmen zudem "erheblich beschleunigt werden", verlangt der Rat. Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und Koordinierung sollten verstärkt werden. Die Mitgliedsstaaten müssten "vollen Gebrauch machen" von den zahlreichen EU-Informationssystemen für die innere Sicherheit und die Grenzkontrolle und vor allem sämtliche Daten über "Gefährder" in ihre Datenbanken eintragen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

(vbr)